Sind Sie für den Ernstfall vorbereitet?

Über 300.000 Einzelunternehmer sind hierzulande selbständig. Sie sind ein wesentliches Rückgrat der österreichischen Wirtschaft. Als Einzelkämpfer ist es nicht immer einfach: Was tun, wenn man plötzlich nicht mehr arbeiten kann? Oder noch schlimmer: Was passiert mit Vermögen und Firma, wenn man verstirbt? Wir haben mit der Rechtsanwältin und Vorsorge-Expertin Dr. Ulrike Bauer über das Thema Vorsorge für EPUs gesprochen. 

Frau Dr. Bauer, wie sorgt man als EPU korrekt vor? Welche Eventualitäten sollten geregelt sein, wenn der Pflege- oder Todesfall eintritt?

Zum Thema Pflegefall:
Wenn man nicht vorgesorgt hat und geschäftsunfähig wird, unabhängig ob durch einen unerwarteten Unfall oder eine folgenschwere Erkrankung, wird über Antrag durch das Gericht ein Erwachsenenvertreter bestellt. Um dies zu verhindern, können Sie entsprechend vorsorgen. Bestimmen Sie vor dem Eintritt dieses Ereignisses, dass im Falle einer derart schweren Beeinträchtigung seines Gesundheitszustandes ein bestimmter Kreis von Angelegenheiten von einer Vertrauensperson durchgeführt werden sollen, errichten Sie also eine Vorsorgevollmacht, so wird die Handlungsfähigkeit des Unternehmens dadurch sichergestellt. Es kann auch eine bereits bestehende Vollmacht in eine Vorsorgevollmacht bei Eintritt des Vorsorgefalls angeordnet werden. Welche Angelegenheiten die Vollmacht erfassen soll, bestimmen Sie persönlich. Sie können einen oder mehrere Bevollmächtigte für alle oder auch jeweils für unterschiedliche Bereiche einsetzen.

Was muss man bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht beachten?

Ein Mann sitzt vor seinem Lokal
Errichten Sie eine Vorsorgevollmacht, so darf in dem Bereich, für den die Vorsorgevollmacht besteht, kein Erwachsenenvertreter bestellt werden. Dies ist dann nur in dem Fall möglich, wenn die Vorsorgevollmacht den entsprechenden Bereich nicht abdeckt oder der Vollmachtnehmer nicht oder nicht im Sinne der Vorsorgevollmacht tätig wird.  Es empfiehlt sich, diese Vorsorgevollmacht in diesem Bereich genau zu spezifizieren. Sie sollte durch einen Rechtsanwalt oder durch einen Notar errichtet werden. Es besteht auch die Möglichkeit der Errichtung vor einem Erwachsenenschutzverein, jedoch ist bei rechtlich komplexen Angelegenheiten die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar die bessere Wahl. Die Vorsorgevollmacht muss sodann im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis eingetragen werden.

Und was geschieht im Todesfall? Wie kann man sich hier vorbereiten?

Grundsätzlich kann eine Vollmacht auf die Zeit nach dem Ableben hinaus ausgedehnt werden. Durch das Handeln durch den Bevollmächtigten nach dem Tod können sich jedoch Haftungen gegenüber den Erben des Unternehmers ergeben. Hat der Unternehmer Erben, können diese, wenn sie ihr Erbrecht ausreichend nachweisen, beantragen, das Verlassenschaftsvermögen zu verwalten und die Verlassenschaft zu vertreten. Es bedürfen jedoch Handlungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen der Genehmigung durch das Verlassenschaftsgericht. Sollten keine Erben vorhanden sein, denen die Verwaltung des Nachlasses übertragen werden kann, wird ein Kurator bestellt werden. Möchten Sie auch Vorsorge für Ihren Todesfall treffen, empfehle ich, sich durch einen Rechtsanwalt ausführlich beraten zu lassen.

Was passiert, wenn man nicht vorgesorgt hat und geschäftsunfähig wird? Wer übernimmt für diese Zeit die Verantwortung bzw. Geschäfte? Kann noch jemand Überweisungen durchführen? Wer löst die Geschäftsform auf?

Eine Frau sitzt an ihrem Schreibtisch
Wenn man nicht vorgesorgt hat und geschäftsunfähig wird, unabhängig ob durch einen unerwarteten Unfall oder eine folgenschwere Erkrankung, wird über Antrag durch das Gericht ein Erwachsenenvertreter bestellt. Wenn man nicht in diese Situation kommen und nicht auf einen Erwachsenenvertreter angewiesen sein möchte, empfiehlt es sich, eine Vorsorgevollmacht zu errichten. In dieser kann man bestimmen, wer im Vorsorgefall für einen handeln darf und in welchem Umfang das sein soll. Daher kann festgelegt werden, dass der Bevollmächtigte die Geschäfte führen und auch Überweisungen oder sonstige Bankgeschäfte tätigen und über das Konto des Vollmachtgebers verfügen kann. Durch die Errichtung der Vorsorgevollmacht können Sie dafür Sorge tragen, dass im Ernstfall Ihre Wünsche und Vorstellungen tatsächlich umgesetzt werden. Die Auflösung des Unternehmens sollte man im Hinblick auf eine allfällige Haftung des Bevollmächtigten lieber den Erben überlassen. Siehe oben zu Punkt 1.

Was, wenn Mitarbeiter:innen angestellt sind? Wer übernimmt die Bezahlung für diese? Wer wickelt die Nachfolge oder Kündigungen ab? 

Wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehören, wie etwa die Kündigung der Mitarbeiter:innen, muss die Vorsorgevollmacht vor eine:r Notar:in oder Rechtsanwält:in oder Gericht errichtet werden.

Inwieweit sind Erben hier in der Pflicht? Müssen diese bei ungeregelten Verhältnissen übernehmen?

Eine Familie bei einem Spazieregang
Erben können die Erbschaft ausschlagen, sie also nicht annehmen. Wenn die Erben ihr Erbe antreten und das Erbrecht nachweisen, können sie sich die Benützung und Verwaltung des Nachlassvermögens übertragen lassen und damit die Geschäfte, soweit sie den ordentlichen Geschäftsbetrieb betreffen, weiterführen und den Nachlass vertreten, solange das Verlassenschaftsgericht nichts anderes anordnet. Wie schon gesagt, Geschäfte, die den ordentlichen Geschäftsbetrieb übersteigen, müssen gerichtlich genehmigt werden.

Ab der Einantwortung haften die Erben den Verlassenschaftsgläubigern, Pflichtteilsberechtigten und eventuellen Vermächtnisnehmern persönlich, bei Abgabe einer bedingten Erbantrittserklärung, die sich in diesem Fall empfiehlt, ist die Haftung beschränkt bis zur Höhe des aktiven Nachlassvermögens.

Aber Achtung: Führt der Erbe ein zu einem Nachlass gehörendes Unternehmen fort, so haftet er für die unternehmensbezogenen Verbindlichkeiten unbeschadet seiner Haftung als Erbe unbeschränkt, außer wenn er die Fortführung des Unternehmens spätestens drei Monate nach Einantwortung einstellt.

An wen kann/sollte man sich wenden, wenn man bestmöglich vorsorgen will und welche Punkte muss man dabei berücksichtigen (welche Versicherungen, Dokumente etc.)?

Sie sollten sich vertrauensvoll an Ihre:n Rechtsanwält:in oder Notar:in wenden, wenn Sie bestmöglich vorsorgen wollen, dieser wird sie eingehend beraten. Er wird sie informieren, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, sodass sie frühzeitig für den Ernstfall disponieren können.

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