Echtzeitüberweisung: Sicher & Schnell mit Bank Austria
Innerhalb von nur 10 Sekunden eine Euro-Zahlung innerhalb des SEPA-Raumes durchführen oder empfangen.
Die Gutschrift der Zahlung erfolgt sofort am Konto des:der Empfänger:in und er kann über den Betrag unmittelbar verfügen. Die Echtzeitüberweisung funktioniert innerhalb des SEPA-Raumes rund um die Uhr, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr. Die Beauftragung von Echtzeitüberweisungen als Bulk-Auftrag wird möglich sein.
Die Echtzeitüberweisung für Kund:innen der Bank Austria
Echtzeitüberweisungen können von Bank Austria-Kund:innen auf Euro-Zahlungsverkehrskonten empfangen werden. Sie werden nach der Buchung sofort in der Umsatzliste im Internetbanking angezeigt, auf Ihrem Kontoauszug wie gewohnt erst am nächsten Bankwerktag.
Echtzeitüberweisungen können von Bank Austria-Kund:innen sowohl im Internetbanking (BusinessNet oder 24You) als auch in der MobileBanking App und BusinessNet App beauftragt werden. Firmenkunden haben die Möglichkeit bei Echtzeitüberweisungen ein Betragslimit zu setzen. Es entstehen keine Zusatzkosten im Vergleich zu SEPA-Standardüberweisungen.
Außerdem ist es möglich, Echtzeitüberweisungen auch als Bestand (Bulk) zu beauftragen.
Vorteile
- Blitzschnell: innerhalb von 10 Sekunden ist Ihre Zahlung beim:bei der Empfänger:in in der Umsatzliste ersichtlich.
- Rasche Verfügbarkeit: der:die Empfänger:in kann über den Überweisungsbetrag sofort verfügen.
- Rund um die Uhr: die Echtzeitüberweisung ist 24 Stunden am Tag, 7 Tage pro Woche, 365 Tage pro Jahr möglich.
- Schnell und sicher im Netz: Geeignet für den Einsatz als Bezahlsystem in Ihrem Online-Shop.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Durchführung und den Empfang von Echtzeitüberweisungen ist, dass sowohl Auftraggeber:innen als auch Empfänger:innen ein Konto bei einer Bank im SEPA Raum haben, die am sogenannten SEPA Instant Payment-Programm teilnimmt (seit 08.01.2025 sind alle Banken im SEPA Raum verpflichtet, Echtzeitüberweisungen empfangen zu können).
- Zahlungen innerhalb des SEPA-Raums.
- Limit: Sie haben die Möglichkeit ein individuelles Limit zu setzen.
- Überweisungen ausschließlich in EURO.
Empfängerüberprüfung für Firmenkunden
Auf Wunsch kann bei jeder Überweisung eine automatische Empfängerprüfung („Verification of Payee“) vorgenommen werden: Der angegebene Empfängername wird mit dem Kontoinhabernamen der angegebenen IBAN abgeglichen. Das Ergebnis des Abgleichs wird Ihnen vor Freigabe der Zahlung angezeigt – so lassen sich Fehlüberweisungen besser vermeiden. Ergebnisse der Empfängerprüfung.
Es gibt vier mögliche Ergebnisse der Empfängerprüfung:
Übereinstimmung des Empfängernamens
Der eingegebene Empfängername stimmt mit dem:der Inhaber:in des Empfängerkontos überein.
Empfängername stimmt nahezu überein
Der eingegebene Empfängername stimmt mit dem:der Inhaber:in des Empfängerkontos nahezu überein und wird im Prüfungsergebnis korrekt angezeigt.
Beispiel:
Eingegebener Empfängername: Max Mutsermann
Prüfungsergebnis: Max Mustermann
Wir empfehlen in diesem Fall die Daten nochmals mit dem:der Empfänger:in abzugleichen.
Keine Übereinstimmung des Empfängernamens
Der angegebene Empfängername stimmt mit dem:der Inhaber:in des Empfängerkontos NICHT überein.
Wir empfehlen in diesem Fall die Daten nochmals mit dem:der Empfänger:in abzugleichen.
Empfängerprüfung nicht möglich
Es konnte keine Empfängerprüfung durchgeführt werden, die Bank des Empfängers nicht am Verfahren teilnimmt (z. B. wenn das Konto geschlossen ist oder ein technisches Problem vorliegt, etc.).
Wir empfehlen, die Daten nochmals mit dem:der Empfänger:in abzugleichen oder es später erneut zu versuchen.
Was bedeutet die Empfängerüberprüfung bei der Beauftragung einer Zahlung?
- Gleichgültig, welche Antwort rückgemeldet wird: Die Zahlungen können immer beauftragt (autorisiert) werden, auch wenn der Status „close match“ (Empfängername stimmt nahezu überein), „no match“ (Keine Übereinstimmung des Empfängernamens) oder „not applicable“ (Empfängerprüfung nicht möglich) ist.
- In den Onlinebanking-Produkten wird bei der manuellen Beauftragung von einzelnen Transaktionen z.B. im Internetbanking für Firmenkunden & Freie Berufe „BusinessNet“, die Empfängerüberprüfung von uns verpflichtend durchgeführt und das Ergebnis der Überprüfung noch vor Autorisierung der Zahlung angezeigt.
Empfängerüberprüfung für Firmenkunden
- Die Empfängerüberprüfung findet vor der finalen Zeichnung eines Auftrages statt.
- Firmenkunden werden bei Beauftragung eines Sammelbestandes von Überweisungsaufträgen die Möglichkeit eines „Opt-out“ haben, d.h. sie können auf die Empfängerüberprüfung verzichten.
- Produkte (z.B. BusinessLine, Multicash, UCeBanking), die EBICS (Electronic Banking Internet Communication Standard) verwenden, erfolgt die Beauftragung der Empfängerüberprüfung „Opt-In“ bzw. ein Verzicht der Empfängerprüfung "Opt-out" mittels entsprechender Kommunikationsparameter.
- Das Feedback des:der Empfänger:in wird unter der Verwendung der Statusnachricht pain.002 übermittelt und angezeigt.
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Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsverkehrs
SEPA (Single Euro Payments Area) ist eine europäische Initiative, die es Privatpersonen und Unternehmen ermöglicht, Euro-Zahlungen zwischen den teilnehmenden Ländern ebenso wie Inlandszahlungen einfach, schnell und sicher abzuwickeln.
Der SEPA-Raum umfasst alle EU-Mitgliedstaaten sowie mehrere Nicht-EU-Länder, die die SEPA-Standards übernommen haben. Bitte beachten Sie, dass bei Transaktionen mit SEPA-Ländern außerhalb des EWR, könnten Gebühren und Entgelte gemäß dem Aushang für Preise und Konditionen im Auslandszahlungsverkehr für Privat- und Firmenkunden, anfallen.
Die aktuelle Liste der SEPA-Länder und -Gebiete finden Sie auf der offiziellen Website des European Payments Council (EPC).
Hotlines:
SEPA-Hotline: +43 (0) 50505-26400
IBAN-Infoline: +43 (0) 50505-26440
Die EU-Verordnung 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und SEPA Lastschrift in Euro gilt seit 31. März 2012.
Ihre wesentlichen Inhalte sind:
- Die Verordnung gilt für Zahlungen per Überweisung und SEPA Lastschriften innerhalb der Europäischen Union und des EWR in der Währung Euro. Sie bezieht sich auf den Massenzahlungsverkehr in Euro. Von der Verordnung nicht betroffen sind u. a. Eilüberweisungen, Schecks, Wechsel, Kartenzahlungen, Zahlungen über Großbetragssysteme oder Zahlungen in anderen Währungen.
- Danach dürfen Überweisungen und SEPA Lastschriften in Euro innerhalb der EU und der EWR-Länder nur noch unter Einhaltung der in der Verordnung festgelegten Vorschriften durchgeführt werden. Das bedeutet unter anderem die verpflichtende Verwendung der IBAN als Kontoidentifikation sowie des ISO-20022-Formats für die elektronische Beauftragung.
- Mandate von bestehenden Einzugsermächtigungen und Lastschriftaufträgen können in ein SEPA Lastschriftmandat migriert werden.
- Konsumenten (Verbrauchern) wird bei der SEPA Lastschrift das Recht eingeräumt, ihr Konto für Lastschriften von bestimmten Zahlungsempfängern zu sperren, nur bestimmte Zahlungsempfänger zuzulassen oder Zahlungen gemäß definierter Kriterien automatisch abzulehnen.
- Bereits mit der zuvor erlassenen „EU-Preisverordnung“ (EU-Verordnung 924/2009) wurde die Betragsgrenze von EUR 50.000,- aufgehoben.
- Erhöhte Transparenz und Kundenfreundlichkeit
- Schnellere Durchführung durch einheitliche Regelungen
- Schaffung einer Möglichkeit von SEPA Lastschriften und Einzügen in 36 Ländern Europas
- Bei Nichtdurchführbarkeit strenge Regeln für die Rückleitung bzw. Rückabwicklung der Zahlung
- Garantierte Durchführungsfristen, dadurch bessere Liquiditätsplanung
- Bei SEPA Firmenlastschriften noch schnellere Durchführung und Sicherung der Finalität der Zahlung
- Erhöhte Sicherheit basierend auf den neuesten technischen Standards (ISO 20022)
Da die SEPA Vorteile je nach Unternehmen unterschiedlich ausgeprägt sind, beraten wir Sie gerne bei der Optimierung bzw. dem Timing Ihrer individuellen SEPA Umsetzungsstrategien.
- Überweisungswährung ist Euro
- Gültigkeitsbereich innerhalb des EWR, technisch mit Schweiz, Monako und Vereinigte Königreich auch möglich
- Neue genormte Datenfelder im XML-Format (z.B. Zahlungsreferenz, Verwendungszweck mit einheitlicher Länge von 140 Zeichen)
- Standardisierte Abwicklung durch einheitliche Formate für nationale und internationale Zahlungen
- Neuer Zahlungsbeleg (Überweisung) mit IBAN (und BIC)
- Spesenteilung (‚SHA’)– Auftraggeber und Begünstigter tragen ihre eigenen Kosten
- Garantierte Ausführungszeit: 1 Bankarbeitstag bis zur Bank des Begünstigten
(bei in Papierform erteilten Überweisungsaufträgen: maximal zwei Bankarbeitstage)
Dieses Verfahren ist sowohl für Verbraucher als auch für Nichtverbraucher verfügbar.
Überblick
- Einzuziehender Betrag in Euro
- Gültigkeitsbereich im Inland und grenzüberschreitend innerhalb des EWR, technisch mit Schweiz, Monako und Vereinigte Königreich auch möglich
- Erweiterter Datenaufbau für Einreichungen und Retouren (CID Creditor Identifikation, Mandatsdaten)
- Genormter Zeitablauf von der Einreichung bis zur Belastung (zum vorgegebenen Fälligkeitsdatum) der zahlungspflichtigen Person
- Angabe der Fälligkeit (Due Date): am Fälligkeitstag erfolgt sowohl die Belastung auf dem Konto der zahlungspflichtigen Person, als auch die Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers
- Klar definierte, europaweit gültige Prozesse, Fristen und Formvorschriften
- Einheitliche Abwicklung bei Rückleitungen von SEPA Lastschriften
- Rechtssicherheit durch die Payment Services Directive II (PSD II) - in Österreich durch das ZaDiG 2018 umgesetzt
Die Voraussetzung (für Verbraucherund Nichtverbraucher) für die Durchführung einer SEPA Lastschrift ist, dass zwischen Zahlungsempfänger(Creditor) und Zahlungspflichtigen (Debtor) ein SEPA Lastschriftmandat vereinbart wird. Die Inhalte dieses SEPA Lastschriftmandats sind europaweit einheitlich vereinbart und Bestandteile der Vereinbarung mit den Zahlungsempfänger, siehe Muster im Download-Bereich.
Die Zahlungsempfänger müssen die SEPA Lastschriftmandate archivieren und die Inhalte mit jeder SEPA Lastschrift elektronisch übermitteln. Informationen über die teilnehmenden Kreditinstitute am SEPA Lastschriftverfahren finden Sie auf der Website des European Payments Council.
Dieses Verfahren kann nur für SEPA Lastschriften zwischen zwei Vertragspartnen genutzt werden, die beide Nichtverbraucher sind.
Überblick
- Einzuziehender Betrag in Euro
- Gültigkeitsbereich im Inland und grenzüberschreitend innerhalb des EWR, technisch mit Schweiz, Monako und Vereinigte Königreich auch möglich
- Bankverbindungen sind ausnahmslos in Form von IBAN (und BIC) anzugeben, wobei hinsichtlich BIC folgendes gilt: Im Inlandszahlungsverkehr ist die Verwendung des BIC für SEPA Credit Transfer optional, für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb des SEPA-Raums ist der BIC bis 1. 2. 2016 verpflichtend, danach optional
- Erweiterter Datenaufbau für Einreichungen und Retouren (CID Creditor Identifikation, Mandatsdaten)
- Genormter Zeitablauf von der Einreichung bis zur Belastung (zum vorgegebenen Fälligkeitsdatum) des Zahlungspflichtigen
- Angabe der Fälligkeit (Due Date): am Fälligkeitstag erfolgt sowohl die Belastung auf dem Konto der zahlungspflichtigen Person, als auch die Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers
- Kürzere Durchlaufzeiten, finale Zahlung gewährleistet (keine Rückleitung auf Kundenwunsch möglich)
- Klar definierte europaweit gültige Prozesse, Fristen und Formvorschriften
- Rechtssicherheit durch die Payment Services Directive II (PSD II) - in Österreich durch das ZaDiG 2018 umgesetzt
Die Voraussetzung für die Durchführung einer SEPA Firmenlastschrift ist, dass zwischen Zahlungsempfänger (Creditor) und Zahlungspflichtigen (Debtor) ein SEPA Firmenlastschriftmandat vereinbart wird. Die Inhalte dieses SEPA Firmenlastschriftmandats sind europaweit einheitlich vereinbart und sind Bestandteile der Vereinbarung mit den Zahlungsempfängern, siehe Muster im Download-Bereich.
Die zahlungspflichtige Person ist verpflichtet, dem Kreditinstitut rechtzeitig vor Durchführung der SEPA Firmenlastschrift die Mandatsdaten (Creditor-ID, Mandatsreferenz) bekanntzugeben. Die Zahlungsempfänger müssen die SEPA Firmenlastschriftmandate archivieren und die Inhalte mit jeder
SEPA Firmenlastschrift elektronisch übermitteln.
Informationen über die teilnehmenden Kreditinstitute am SEPA Lastschriftverfahren finden Sie auf der Website des European Payments Council. Bitte beachten Sie unbedingt die Erreichbarkeit des Kreditinstituts in Bezug auf das spezifische Produkt SEPA Direct Debit B2B.
Die Creditor Identifikation ist Teil der EU-weiten SEPA Standardisierung. Da es in Österreich bisher kein entsprechendes nationales Kennzeichen gab, wurde dies in Abstimmung mit den österreichischen Kreditinstituten durch die OeNB eingeführt, die auch die zentrale Ausgabe (kostenpflichtig) und Verwaltung der CID innehat.
Die Creditor Identifikation ist ein unbedingt notwendiger Bestandteil der "Kundenvereinbarung über die Einreichung von SEPA Lastschriften". Für Einreicher, die noch keine CID besitzen kann eine CID bei der Bank Austria beantragt werden. Weitere Informationen sind auf der Website der Österreichischen Nationalbank zu finden.
Sie möchten, dass alle Ihre Mitarbeiter:innen ihre Gehälter am gleichen Tag erhalten – völlig unabhängig davon, bei welcher Bank sie ihr Konto haben? Und dies mit nur einer einzigen Buchung? Wie bieten die Möglichkeit dazu.
Das Sonderservice der Bank Austria für SEPA-Gehalts- und Pensionszahlungen unterstützt Sie bei der gleichtägigen Verbuchung.
Vorteile:
- Bei allen Ihren Angestellten werden die Gehälter gleichtägig verbucht, völlig unabhängig ob der Zahlungsempfänger sein Konto bei der Bank Austria führt oder bei einem anderen Kreditinstitut im SEPA-Raum.
- Sie müssen Ihre Zahlungsaufträge nicht mehr splitten und getrennt versenden.
- Die Einreichung kann bereits 14 Tage im Voraus für einen bestimmten Ausführungstag vorgenommen werden. Wir kümmern uns darum, dass die Empfänger bei Fremdbanken und bei der Bank Austria die Zahlungen zum gleichen Termin erhalten.
- Die Belastung am Auftraggeberkonto erfolgt mit der gleichen Wertstellung, mit der auch die Wertstellung bei den Empfängerkonten erfolgt. Für die Zahlungen an Fremdbanken gewinnen Sie somit zusätzlich einen ganzen Valutatag.
Acquirer
Ein Acquirer ist ein Dienstleister im (Kredit)kartengeschäft, der mit einem Händler einen Vertrag über die Akzeptanz von Kartenzahlungen abschließt.
AOS, Additional Optional Services
Zusatzdienstleistungen, die im Zusammenhang mit den SEPA Produkten der Banken angeboten werden können
APC, Austrian Payments Council
Das Austrian Payments Council ist das österreichische Pendant zum European Payments Council (EPC). Im APC werden die internationalen Vorgaben geprüft und analysiert, um eine gemeinsame Position zu den Themen im EPC zu finden und eine koordinierte Umsetzung vorzubereiten.
AZV
Auslandszahlungsverkehr
BIC
Bank Identifier Code. Der BIC ist ein 8 oder 11-stelliger alphanumerischer Schlüssel und identifiziert eine Bank oder Filiale einer Bank.
CID
Creditor Identifikation, Creditor-ID. Die Creditor-ID ist ein 18-stelliger alphanumerischer Schlüssel und identifiziert den Einreicher von SEPA-Lastschriften.
EBA, Euro Banking Association
Die EBA betreibt u. a. einen Clearing und Settlement Mechanismus unter der Bezeichnung STEP2 für die Abwicklung innereuropäischer Überweisungen.
EDIFACT, Electronic Data Interchange For Administration Commerce And Transport
EDIFACT ist ein branchenübergreifender, internationaler Standard für das Format elektronischer Daten im Geschäftsverkehr.
EMV-Standard, EuroCard/Mastercard/VISA-Standard
Der EMV-Standard ist eine von Mastercard und VISA geschaffene Norm zur Vereinheitlichung der technischen Standards für Chipkarten und der damit verbundenen Zahlungsabwicklung.
EPC, European Payments Council
Arbeitsplattform von 42 Europäischen Banken inkl. der Europäischen Verbände der Kreditinstitute sowie einiger Zahlungsverkehrs-Dienstleister (EBA).
ESZB, Europäisches System der Zentralbanken
Währungsbehörde, die aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten besteht. Dem ESZB gehören somit auch die Zentralbanken jener Staaten an, die den Euro zum Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion nicht einführten.
Europäische Kommission
Die EU-Kommission ist der politische Motor der Gemeinschaftspolitik und erarbeitet Entwürfe für Richtlinien, Verordnungen und andere Gemeinschaftsrechtsakte. Sie verfügt über das legislative Initiativmonopol, kontrolliert die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts und vertritt die Interessen der Gemeinschaft gegenüber nationalen Organisationen und Drittstaaten.
EU, Europäische Union - Mitgliedsstaaten
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
EURO-Länder
Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Österreich, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern.
EWR, Europäischer Wirtschaftsraum - Mitgliedsstaaten
Neben den EU Mitgliedsstaaten: Norwegen, Island, Liechtenstein
EWWU, Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
Die EWWU ist ein wesentlicher Bestandteil der Europäischen Union. Unter anderem hat sie die Einführung des Euro ermöglicht. Ihr gehören alle EU-Länder an.
EZB, Europäische Zentralbank
Die am 1. Juni 1998 als Nachfolgeinstitution des Europäischen Währungsinstitutes gegründete Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt gestaltet in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion die gemeinsame Währungs- und Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet. Die EZB bildet zusammen mit den nationalen Zentralbanken jener Mitgliedstaaten, die den Euro übernommen haben, das Eurosystem.
IBAN, International Bank Account Number
Weltweit genormte eindeutige Angabe einer Kontobeziehung (ISO-Norm). Besteht generell aus einem Ländercode, einem Bankcode (Bankleitzahl), einer Kontonummer und einer Prüfziffer.
IZV
Inlandszahlungsverkehr
Mandat
Als Mandat bezeichnet man grundsätzlich einen Auftrag oder eine Ermächtigung, die jedoch keine genaue Handlungsanweisung beinhaltet.
Mandatsreferenz
Die Mandatsreferenz ist eine vom Zahlungsempfänger individuell vergebene bis zu 35 alphanumerische Stellen umfassende eindeutige Referenznummer.
PACS, Payments Clearing & Settlement
UNIFI (ISO 20022) Formate für die Abwicklung der SEPA-Zahlungstransaktionen zwischen den Banken (Interbankenformat).
PAIN, Payments Standards- Initiation
UNIFI (ISO 20022) Nachrichtentypen für die Kunde-Bank-Beziehung.
PSD, Payment Services Directive
Payment Services Directive sind Richtlinien für den einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für den Zahlungsverkehr.
PSD II, Payment Service Directive II
Payment Service Directive II ist die EU-Richtlinie für den einheitlichen Zahlungsverkehrsraum mit dem Ziel, für alle Anbieter und Nutzer von Zahlungsverkehrsdienstleistungen ein einheitliches Regelwerk zu schaffen.
SEPA, Single Euro Payments Area
Einheitlicher Euro Zahlungsverkehrsraum
SEPA Mitgliedsstaaten
Mitgliedsstaaten der EU und des EWR sowie die Schweiz, Monaco, Vereinigtes Königreich und San Marino.
SC, SEPA Cards
SEPA Kartenzahlungen
SCT, SEPA Credit Transfer
SEPA Überweisungen
SDD, SEPA Direct Debit
SEPA Lastschriften
STP, Straight Through Processing
Durchgehende Datenverarbeitung, vollautomatische Verarbeitung von Transaktionen.
SWIFT, Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication
Internationale Genossenschaft der Geldinstitute, die ein Telekommunikationsnetz (SWIFT-Netz) für den Nachrichtenaustausch zwischen diesen unterhält. Diese Genossenschaft leitet Finanztransaktionen zwischen Banken, Brokerhäusern, Börsen und anderen Finanzinstituten weiter.
UNIFI (ISO20022), Universal Financial Industry message scheme
Unter der Bezeichnung UNIFI (ISO 20022) hat die Internationale Organisation für Normierung (ISO) auf der Basis der XML-Syntax eine Bibliothek neuer Nachrichtentypen für die Kreditwirtschaft herausgegeben. Diese Nachrichtentypen sollen die aktuell in der SWIFT Gemeinschaft verwendeten MT-Formate (Message Types (MT)) ablösen. UNIFI-Formate werden mitunter auch als MX-Formate bezeichnet.
XML - Format, Extensible Markup Language
XML ist eine Computersprache für den Datenaustausch. Durch Normierung werden in dieser Sprache Formate für die Übermittlung von Zahlungsverkehrsdaten definiert.
ZaDiG 2018, Zahlungsdienstegesetz 2018
Das Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG) ist die Umsetzung der PSD II in das österreichische Recht.
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Fragen & Antworten
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In welchem Ausmaß betrifft die Einführung des SEPA Euro-Zahlungsverkehrs auch neue EU-Länder?
Grundsätzlich sind alle Mitgliedsstaaten der EU betroffen, die den Euro als Heimatwährung eingeführt haben. Die übrigen Mitgliedsländer der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) können lediglich eingeschränkt (nur bei Euro-Zahlungen) am Verfahren des SEPA Euro-Zahlungsverkehrs teilnehmen.
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Erfolgt auch eine Umstellung der lokalen Zahlungsformen für Wechsel oder Schecks?
Die lokalen beleghaften Zahlungsverfahren für Wechsel und Schecks werden durch SEPA nicht berührt.
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Welche Vorteile bringt SEPA meinem Unternehmen?
- Einheitliche Zahlungsverkehrsinstrumente für alle Transaktionen innerhalb der EU- und EWR-Staaten.
- Rationalisierungspotenzial durch ein europaweit einheitliches SEPA Lastschriftverfahren.
- Aufgrund der einheitlichen Datensatzformate ermöglicht SEPA eine vom Kreditinstitut und dem Zielort unabhängige Abwicklung von allen inländischen und europäischen Zahlungen.
- Verbesserung der Liquiditätssteuerung durch Einführung eines Fälligkeitsdatums (Due Date) bei SEPA Lastschriften.
- Möglichkeit einer Straffung der EUR-Bankkontenstruktur
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Gibt es neue Zahlungsverkehrsvordrucke für SEPA?
Bei den österreichischen Kreditinstituten liegen die neuen Formulare für die beleghafte Beauftragung von SEPA Zahlungen auf. Die Zahlungsanweisung löst die bestehenden Zahlscheine, Erlagscheine und Überweisungen auf Basis von Kontonummer und Bankleitzahl ab.
Mit der Überweisung können von österreichischen Konten unter Angabe der IBAN Euro-Überweisungen ins Inland bzw. mit der zusätzlichen Angabe der BIC auch in alle übrigen europäischen Länder des SEPA-Raums (inkl. Monaco und die Schweiz) beleghaft beauftragt werden.
Mit dem Ende der nationalen Zahlungsverkehrsverfahren verlieren die in Österreich verwendeten Belege (Zahlschein, Erlagschein, Überweisung) mit Bankleitzahl und Kontonummer ihre Gültigkeit, das heißt: Von den österreichischen Kreditinstituten werden Zahlungsverkehrsaufträge dann ausschließlich nur mit dem Formular „Überweisung (IBAN-Angabe) entgegengenommen.
Im Interesse einer raschen und reibungslosen Umstellung empfehlen wir unseren Firmenkunden, die Zahlungsbelege verwenden, daher dringend, so rasch wie möglich auf die neuen Formulare umzustellen.
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Werden elektronische Kontoauszüge im Rahmen von SEPA angepasst?
Auch die elektronischen Kontoinformationen werden in einem SEPA-konformen XML-Format verfügbar sein (camt.52, camt.53, camt.54). Die alten Formate (MT940, MT942, CREMUL, DEBMUL) bleiben parallel dazu bestehen.
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Ändert sich die Valutierung bei eingehenden SEPA Transaktionen?
An der Valutierung ändert sich durch eine Abwicklung/Anlieferung über SEPA derzeit nichts.
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Was ist der Unterschied zwischen ZaDIG 2018, PSDII und SEPA?
Das Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018) ist die Umsetzung der PSD II in das österreichische Recht. Die Payment Service Directive II (PSD II) ist die EU-Richtlinie für den einheitlichen Zahlungsverkehrsraum mit dem Ziel, für alle Anbieter und Nutzer von Zahlungsverkehrsdienstleistungen ein einheitliches Regelwerk zu schaffen. SEPA steht für Single European Payment Area und beschreibt den einheitlichen Zahlungsverkehrsraum für welchen die einheitliche Abwicklung gilt. PSD II und ZaDiG 2018 stellen den neuen Standard im Zahlungsverkehrsrecht in Europa bzw. in Österreich dar.
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Was ist eine strukturierte Adresse?
Eine strukturierte Adresse im Zahlungsverkehr ist die Gliederung der Zahlungsempfänger- bzw. Zahlungspflichtigen-Adressdaten in einzelne Felder wie Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land. Dieser strukturierte Standard wird ab dem 21. November 2026 für alle Zahlungen verpflichtend, um die automatische Verarbeitung durch Banken zu ermöglichen und Fehler zu vermeiden. Bisher nicht strukturierte Adressen werden nach diesen Fristen abgelehnt.
Was bedeutet das für Sie?
Auf der Auftraggeberseite (Überweisungen=Debtor / Lastschriften=Creditor) ist die Angabe von Adressdaten nicht vorgesehen, da diese aus den Stammdaten der Bank ergänzt werden.
Auf der Empfängerseite einer Transaktion (Überweisungen=Creditor / Lastschriften=Debtor) ist die Angabe von Adressdaten, mindestens Ort (Town-TwnNm) und Land (Country-Ctry) dann zwingend, wenn es sich um eine Auslandszahlung (inkl. Euro-Eilüberweisungen) handelt bzw empfohlen, wenn die Transaktion in ein nicht-EWR Land geht.Insgesamt gibt es zwölf Datenelemente welche als Bestandteil der Adresse in strukturierter Form angeführt werden können.
Ab diesem Zeitpunkt sollten die Adressangaben nur mehr in den neuen RuleBook Versionen (pain) in strukturierter Form erfolgen. Die Angabe von Hybriden Adressdaten (AdrLine) ist zurzeit noch nicht verfügbar.