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Erben von Giro-und Sparkonten

Unter die meisten Nachlässe fällt auch ein Bankkonto. Was es hier zu beachten gibt, haben wir kurz zusammengefasst. Als erbberechtige Person können Sie außerdem die Schließung und Gutschrift oder Weiterführung der betroffenen Konten über unser Online-Formular beantragen.

Vom Erben über das Schenken bis hin zum Stiften - die Berater:innen der Bank Austria stehen Ihnen zur Seite.

Niemand weiß, was das Leben noch bringt. Weil es oftmals auch unerwünschte Wendungen nehmen kann, zahlt sich Planung aus. Besonders in der Vermögensweitergabe. Wenn es ums Vererben geht sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Damit alles nach Ihren Vorstellungen abläuft und um Streitigkeiten erst gar nicht aufkommen zu lassen, kümmern Sie sich bereits zu Lebzeiten um ein Testament.

→ Folder Vermögensweitergabe und Vermögenssicherung (1MB I PDF)
→ Checkliste für den Ernstfall
→ Erbrechtsbuch

Sie benötigen Hilfe bei der Abwicklung Ihrer Vermögensweitergabe?

Die Berater:innen der Bank Austria stehen Ihnen gerne zur Seite. Sie unterstützen Sie dabei, eine maßgeschneiderte Lösung zu erstellen.
So können Sie zeitgerecht klare Verhältnisse schaffen und spätere Probleme und Auseinandersetzungen vermeiden. Zu Fragen der allgemeinen Rechtslage und des Steuerrechts beraten Notar:innen, Rechtsanwält:innen und Steuerberater:innen.

Checkliste

Zur schnelleren Übersicht: Diese Punkte sollten Sie unbedingt klären, um die reibungslose Weitergabe Ihres Vermögens zu sichern.

  • Treffen Sie möglichst früh Ihre letztwilligen Anordnungen.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis aller Ihrer Vermögenswerte.
  • Sichern Sie rechtzeitig Ihren Lebensstandard und den Ihrer Angehörigen.Prüfen Sie die Vor- und
  • Nachteile des Verschenkens und Vererbens.
  • Sorgen Sie für entstehende Pflichtteile und Steuerbelastungen vor.
Rechtliche Informationen

Bitte beachten Sie: Nicht für Kund:innen mit Wohnsitz im Ausland!

 
* Die steuerliche Mindestanlagedauer beträgt 15 Jahre bzw. 10 Jahre für Versicherungsnehmer und versicherte Personen, die jeweils bei Vertragsabschluss das 50. Lebensjahr vollendet haben.
** Informationen zum Erbrecht erhalten Sie bei Ihrem:Ihrer Notar:in oder Ihrem:Ihrer Rechtsanwält:in. 


Die „ERGO fürs Leben“ und die „ERGO fürs Investment“ sind Lebensversicherungen, die „ERGO Bestattungsvorsorge“ ist eine Ablebensversicherung und diese sind Produkte der ERGO Versicherung Aktiengesellschaft.
Die Basisinformationsblätter (Überblick zu Veranlagungsrisiken und -chancen) für die „ERGO fürs Leben“ sowie „ERGO fürs Investment“ Versicherungen finden Sie auf der Homepage der ERGO unter: www.ergo-versicherung.at/priip

Die UniCredit Bank Austria AG ist in der Versicherungsvermittlung im Nebengewerbe vertraglich gebundener Versicherungsagent der ERGO Versicherung Aktiengesellschaft, ERGO Center, Businesspark Marximum / Objekt 3, Modecenterstraße 17, 1110 Wien. Die UniCredit Bank Austria AG ist zum Empfang von Prämien und von für den:die Kund:in bestimmten Beträgen berechtigt. GISA-Zahl: 27506127

Die vorliegenden Marketinginformationen stellen keine Beratung oder Empfehlung dar. Insbesondere sind sie kein Angebot und keine Aufforderung zum Abschluss einer Versicherung und keine Aufforderung ein solches Angebot zu stellen. Sie dienen nur der Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse der Kundin bzw. des Kunden bezogene Beratung nicht ersetzen. Ob ein bestimmtes Produkt für Sie geeignet ist, hängt von Ihren persönlichen Zielen, Ihrer Risikobereitschaft und dem Zeitraum ab, in dem Sie gedenken die Anlage zu halten. Reden Sie mit Ihrem:Ihrer Berater:in.

Stand: Juli 2018

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