Vom Erben über das Schenken bis hin zum Stiften - die Berater:innen der Bank Austria stehen Ihnen zur Seite.

Niemand weiß, was das Leben noch bringt. Weil es oftmals auch unerwünschte Wendungen nehmen kann, zahlt sich Planung aus. Besonders in der Vermögensweitergabe. Wenn es ums Vererben geht sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Damit alles nach Ihren Vorstellungen abläuft und um Streitigkeiten erst gar nicht aufkommen zu lassen, kümmern Sie sich bereits zu Lebzeiten um ein Testament.

→ Checkliste für den Ernstfall
→ Erbrechtsbuch (PDF)

Sie benötigen Hilfe bei der Abwicklung Ihrer Vermögensweitergabe?

Die Berater:innen der Bank Austria stehen Ihnen gerne zur Seite. Sie unterstützen Sie dabei, eine maßgeschneiderte Lösung zu erstellen.
So können Sie zeitgerecht klare Verhältnisse schaffen und spätere Probleme und Auseinandersetzungen vermeiden. Zu Fragen der allgemeinen Rechtslage und des Steuerrechts beraten Notar:innen, Rechtsanwält:innen und Steuerberater:innen.

Checkliste

Zur schnelleren Übersicht: Diese Punkte sollten Sie unbedingt klären, um die reibungslose Weitergabe Ihres Vermögens zu sichern.

  • Treffen Sie möglichst früh Ihre letztwilligen Anordnungen.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis aller Ihrer Vermögenswerte.
  • Sichern Sie rechtzeitig Ihren Lebensstandard und den Ihrer Angehörigen.Prüfen Sie die Vor- und Nachteile des Verschenkens und Vererbens.
  • Sorgen Sie für entstehende Pflichtteile und Steuerbelastungen vor.

Lebensversicherungen zur Generationenvorsorge.

Laut Expertenschätzungen werden in Österreich jährlich 15 bis 20 Milliarden Euro vererbt. Für die verantwortungsvolle Generationenvorsorge und Vermögensweitergabe können Lebensversicherungen ein wichtiger Bestandteil sein. Sie ermöglichen es, Familien und Partner:innen abzusichern und Vermögen selbstbestimmt weiterzugeben. 

Ein Grund dafür ist das namentliche Bezugsrecht. Durch das namentliche Bezugsrecht fällt die Versicherungssumme im Ablebensfall nicht in die Verlassenschaft, sondern steht dem:der namentlichen Bezugsberechtigten sofort zur Verfügung. Das namentliche Bezugsrecht kann jederzeit, einfach und unkompliziert geändert werden.

Neu
Meldung des Todesfalls

Der Tod eines geliebten Menschen ist eine sehr schwierige Situation, die viele Herausforderungen mit sich bringt. Wir möchten Ihnen in dieser Zeit nicht zusätzlichen Stress verursachen. Deshalb achten wir darauf, dass Sie die damit verbundenen rechtlichen Vorgaben möglichst reibungsfrei bewältigen können.

Erben von Giro-und Sparkonten (unter 75.000 Euro)

Unter die meisten Nachlässe fällt auch ein Bankkonto. Was es hier zu beachten gibt, haben wir kurz zusammengefasst. Als erbberechtige Person können Sie außerdem die Schließung und Gutschrift oder Weiterführung der betroffenen Konten über unser Online-Formular beantragen.

Neu
Für Erben von größerem Vermögen (ab 75.000 Euro) bzw. von Produkten, die nicht Giro- und Sparkonten betreffen (z. B. Sparbuch, Wertpapier, Kredit):

Um Ihnen den Weg nach dem Verlust eines Angehörigen zu vereinfachen, können Sie den Verlassenschaftsbeschluss online hochladen. Sobald Ihr Antrag bei uns eingelangt ist, werden Sie zeitnah von einem:einer Expert:in betreffend eines Termins kontaktiert.

Warum die Nachlassregelung so wichtig ist

Ein Testament ist nicht gleich ein Testament – und nicht jeder letzter Wille wird auch erfüllt. Zumindest nicht, wenn er rechtlich nicht gültig ist. Wenn Sie etwas zu vererben haben, sollten Sie sich bereits zu Lebzeiten darum kümmern, damit die Erbschaft geregelt wird.

Jemand schreibt ein Testament

Was Sie beim Vererben bedenken müssen: Testament ja/nein?

Was mit Ihrem Vermögen nach dem Tod geschehen soll, das können Sie bereits zu Lebzeiten anordnen. Ein Testament legt fest, wer erbt und wer von dem Vermögen nichts oder nur wenig bekommen soll. Es ist aber auch möglich ein Vermächtnis aufzusetzen, also einer bestimmten Person eine Sache zukommen zu lassen. Das Vermächtnis ist somit eine letztwillige Zuwendung ohne Hinterlassung eines Erbteiles. Das Vermächtnis kann in einem Testament oder in einer Verfügung ohne Erbeinsetzung angeordnet sein.

Wer ist erbberechtigt? Im Grunde jeder, den Sie in Ihrem Testament bedenken. Allerdings gibt es auch einen Pflichtteil, der Ihren Nachkommen zusteht. Hier finden Sie die genauen Anforderungen an ein Testament und Details zur Erbfolgeregelung.

Eine Familie beim Wandern

Gibt es eine Erbschaftssteuer?

Seit 1. August 2008 gibt es in Österreich keine Erbschaftsteuer und auch keine Schenkungsteuer mehr. Wie lange das noch so bleibt, ist ungewiss. Angesichts der aktuellen Lage könnten gewisse Steuern wieder eingeführt werden. Für Schenkungen gibt es allerdings nach wie vor Meldepflichten. Das betrifft besonders Schenkungen im Geldwert von über 50.000 Euro. Auch unterliegen Liegenschaftsübertragungen, sei es auf Grund von Schenkungen oder von Todes wegen, der Grunderwerbsteuer (GrESt).
Hier finden Sie alle Informationen zur Erbschaftssteuer.
 

Ein Mann und eine Frau schauen auf ihr Tablet

Was passiert mit Schulden und Krediten im Todesfall?

Die bedingte Erbserklärung ist mit der Erstellung eines Inventars verbunden. Die Erben haften jedoch maximal bis zum Wert der geerbten Werte. Im Falle der unbedingten Erbserklärung haftet der Erbe für die Schulden des Nachlasses persönlich, also mit seinem ganzen Vermögen. Die Erbschaft kann aber auch – beispielsweise wegen zu hoher Schulden – ausgeschlagen werden.
Hier finden Sie alle Infos zum Ablauf nach dem Todesfall.

 

Rechtliche Informationen

Bitte beachten Sie: Nicht für Kund:innen mit Wohnsitz im Ausland!

 
* Die steuerliche Mindestanlagedauer beträgt 15 Jahre bzw. 10 Jahre für Versicherungsnehmer und versicherte Personen, die jeweils bei Vertragsabschluss das 50. Lebensjahr vollendet haben.
** Informationen zum Erbrecht erhalten Sie bei Ihrem:Ihrer Notar:in oder Ihrem:Ihrer Rechtsanwält:in. 


Die „ERGO fürs Sparen“, die „ERGO fürs Leben“ und die „ERGO fürs Investment“ sind Lebensversicherungen, die „ERGO Bestattungsvorsorge“ ist eine Ablebensversicherung und diese sind Produkte der ERGO Versicherung Aktiengesellschaft.
Die Basisinformationsblätter (Überblick zu Veranlagungsrisiken und -chancen) für die „ERGO fürs Leben“ sowie „ERGO fürs Investment“ Versicherungen finden Sie auf der Homepage der ERGO unter: www.ergo-versicherung.at/priip

Die UniCredit Bank Austria AG ist in der Versicherungsvermittlung im Nebengewerbe vertraglich gebundener Versicherungsagent der ERGO Versicherung Aktiengesellschaft, ERGO Center, Businesspark Marximum / Objekt 3, Modecenterstraße 17, 1110 Wien. Die UniCredit Bank Austria AG ist zum Empfang von Prämien und von für den:die Kund:in bestimmten Beträgen berechtigt. GISA-Zahl: 27506127

Die vorliegenden Marketinginformationen stellen keine Beratung oder Empfehlung dar. Insbesondere sind sie kein Angebot und keine Aufforderung zum Abschluss einer Versicherung und keine Aufforderung ein solches Angebot zu stellen. Sie dienen nur der Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse der Kundin bzw. des Kunden bezogene Beratung nicht ersetzen. Ob ein bestimmtes Produkt für Sie geeignet ist, hängt von Ihren persönlichen Zielen, Ihrer Risikobereitschaft und dem Zeitraum ab, in dem Sie gedenken die Anlage zu halten. Reden Sie mit Ihrem:Ihrer Berater:in.

Stand: März 2023

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