Strategie zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Die Welt wird wärmer – und wir alle können etwas dagegen tun. Deshalb haben sich die meisten Staaten dieser Welt zu einem Übereinkommen entschlossen, das den globalen Temperaturanstieg auf deutlich unter 2 Grad Celsius drücken soll: Das Pariser Klimaabkommen1 soll dafür sorgen, dass auch kommende Generationen auf einem gesunden Planeten leben können.
Um dieses Ziel von 2 Grad zu erreichen, hat die Europäische Kommission einen umfassenden Aktionsplan zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum2 und den European Green Deal3 veröffentlicht.
Ein wichtiger Teil dieses Aktionsplanes: Die Informationen für Teilnehmer am Finanzmarkt, also Finanzmarktkunden, soll einfacher und verständlicher werden. In der Fachsprache wird das "Informationsasymmetrie" genannt. Diese Informationsasymmetrien sollen durch verpflichtende vorvertragliche Informationen und laufenden Offenlegungen durch Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater gegenüber Endanlegern beseitigt werden.
Die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (kurz: Disclosure-VO) verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater auch dazu schriftliche Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken zu veröffentlichen.
Nach dieser "Disclosure-VO" versteht man unter einem Nachhaltigkeitsrisiko ein Ereignis oder eine Bedingung (Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung), die tatsächlich oder potentiell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben könnten.4
Nachdem der Klimawandel immer schneller voranschreitet, rücken speziell Klimarisiken immer stärker in den Fokus. Das sind jene Risiken, die durch den Klimawandel entstehen oder die infolge des Klimawandels verstärkt werden.5
Man kann zwischen physischen Risiken und Transitionsrisiken unterscheiden. Physische Risiken ergeben sich direkt aus den Folgen von Klimaveränderungen. Transitionsrisiken sind jene Risiken, die durch den Übergang zu einer klimaneutralen und resilienten Wirtschaft und Gesellschaft entstehen und so zu einer Abwertung von Vermögenswerten führen können. Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken sind: Vermehrtes Auftreten von Naturkatastrophen, Verlust der Biodiversität, Rückgang der Schneedecke, extreme Trockenheit, usw. Nachhaltigkeitsrisiken können sich bei einer Veranlagung in den bekannten Risikokategorien wie etwa dem Bonitätsrisiko, dem Risiko des Totalverlustes und dem Kursrisiko manifestieren.
Aber nicht nur Nachhaltigkeitsrisiken selbst spielen eine Rolle. Auch Nachhaltigkeitsfaktoren sind bei der Veranlagungs- bzw. Investitionsentscheidung zu berücksichtigen. In der Disclosure-VO werden Nachhaltigkeitsfaktoren definiert als Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Darunter fällt zum Beispiel der Klimaschutz, der Schutz der Biodiversität, die Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards, eine angemessene Entlohnung, Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption etc.
In dem folgenden Abschnitt möchten wir einen Überblick über den allgemeinen Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auf Unternehmensebene sowie unsere Methoden und Abläufe geben.
Aktives Management
Als Bank fallen wir aufgrund unserer angebotenen Dienstleistungen (Portfoliomanagement, Anlage- und Versicherungsberatung) sowohl unter den Begriff des Finanzmarktteilnehmers als auch unter den Begriff des Finanzberaters im Sinne der Disclosure-VO. Für beide legt die Disclosure-VO gewisse Offenlegungspflichten fest.
Anlageberatung
Es werden sowohl nachhaltige Finanzprodukte als auch Produkte, deren zugrunde liegende Investitionen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen, angeboten.
Sofern vom jeweiligen Produkthersteller ein entsprechendes Angebot vorhanden ist, werden im Zuge des Beratungsgespräches dem Kunden die Informationen zu den Nachhaltigkeitsrisiken des Produktherstellers zur Verfügung gestellt und näher erklärt.
Die Kundin bzw. der Kunde wird über die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der angebotenen Finanzprodukte informiert.
Versicherungsberatung
Im Rahmen der Versicherungsberatung besteht eine exklusive Kooperation mit ERGO Versicherung AG und es werden Versicherungsanlageprodukte (IBIP) vertrieben.
Wir beziehen Nachhaltigkeitsrisiken bei der Versicherungsberatung im Sinne der Disclosure-Verordnung in folgender Weise ein:
Die Identifizierung der Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt bei Finanzprodukten durch den Produkthersteller (Finanzmarktteilnehmer). In der Versicherungsberatung wird auf die Informationen des Produktherstellers zurückgegriffen. Im Zuge des Beratungsgespräches werden der Kundin bzw. dem Kunden die Informationen zu den Nachhaltigkeitsrisiken des Produktherstellers zur Verfügung gestellt und näher erklärt. Die Kundin bzw. der Kunde wird über die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der angebotenen Finanzprodukte informiert.
Weitere Informationen zur Nachhaltigkeit finden Sie auf ERGO-Versicherung.at/Verantwortung
Informationen zu wählbaren Fonds (Factsheets) finden Sie auf ERGO-Versicherung.at/p/Veranlagung/Fonds
Portfolioverwaltung
Wir beziehen Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen im Rahmen der Portfolioverwaltung wie folgt ein, wenn dies mit dem Kunden vertraglich vereinbart ist (gilt für VM Exklusiv):
Bei der Identifikation der Nachhaltigkeitsrisiken kommt es auf die Art des Finanzinstrumentes, welches in das Portfolio aufgenommen werden soll, an.
Betreffend anderer Finanzinstrumente (wie beispielsweise Aktien und Anleihen), die in das Portfolio aufgenommen werden sollen, werden diverse Nachhaltigkeitsdaten wie etwa die nicht-finanzielle Berichterstattung der Investitionsunternehmen herangezogen, um Einschätzungen zu den Nachhaltigkeitsrisiken dieser Finanzinstrumente zu erhalten. Auch auf den Wirtschaftssektor der Investitionsunternehmen (Emittenten) wird Bedacht genommen. Zusätzlich werden vor der Aufnahme von Finanzinstrumenten (Aktien, externen Research-Partnern) herangezogen, um Einschätzungen zur Nachhaltigkeitsperformance der Emittenten und deren Betroffenheit gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken zu erhalten. Bei Heranziehung externer Ratinganbieter erhält die Bank Austria detaillierte Indikatoren, Feststellungen und Gewichtungen des Anbieters Unternehmensanleihen etc.) in ein Portfolio weitere Nachhaltigkeitsdaten (wie etwa ESG-Ratings von externen Research-Partnern) herangezogen, um Einschätzungen zur Nachhaltigkeitsperformance der Emittenten und deren Betroffenheit gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken zu erhalten. Bei Heranziehung externer Ratinganbieter erhält die Bank Austria detaillierte Indikatoren, Feststellungen und Gewichtungen des Anbieters Die externen ESG-Ratings werden laufend aktualisiert, um auf wesentliche Entwicklungen reagieren zu können.
Die Beachtung von Nachhaltigkeitsrisiken ist Teil der Portfolioverwaltung und wird bei der Auswahl der möglichen Finanzinstrumente und Finanzprodukte frühzeitig einbezogen. Grundsätzlich wird bei der Portfolioverwaltung darauf geachtet, die Nachhaltigkeitsrisiken möglichst gering zu halten. Unsere Portfolioverwalter achten darauf, dass eine Risikostreuung auf Portfolioebene erfolgt,
Zur aktiven Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken kommen folgende Methoden zum Einsatz:
- Mindestkriterien:
Unsere Portfolioverwalter achten darauf, dass nur Finanzinstrumente von Unternehmen mit einem intern festgelegten Mindestkriterien in ein Portfolio aufgenommen werden. Auf diese Weise werden Unternehmen mit schlechter Nachhaltigkeitsperformance bzw. hohen Nachhaltigkeitsrisiken vom Anlageuniversum ausgeschlossen. - Finanzinstrumenten mit guter Nachhaltigkeitsperformance:
Unsere Portfolioverwalter achten darauf, dass Finanzinstrumenten mit guter Nachhaltigkeitsperformance in jedes Portfolio aufgenommen werden. Auf diese Weise erfolgt eine aktive Integration von Unternehmen mit niedrigen Nachhaltigkeitsrisiken. - Divestment:
Bei schon bestehenden Portfolios erfolgt auf längere Sicht eine strategische Anpassung an die Strategie zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Ausstieg aus besonders risikobehafteten Finanzinstrumenten, Integration von Finanzinstrumenten mit niedrigen Nachhaltigkeitsrisiken).
Der Kunde wird über die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite seines verwalteten Portfolios informiert.
Maßnahmen zur Umsetzung und Steuerung
Das Wissen um Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren ist essentiell. Daher wurde eine Schulung zu diesem Themenkomplex zusammengestellt und in das reguläre Schulungsprogramm für unsere Mitarbeiter (Kundenbetreuer und Asset Manager) aufgenommen.
Es ist geplant, dass alle Kundenbetreuer bis Ende des Jahres 2021 die erste Schulung zu Nachhaltigkeitsrisiken absolviert haben.
Die hier beschriebene Strategie wird im Jahr 2021 sukzessive implementiert und jährlich überprüft.
Die Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren und die damit einhergehenden Vorgaben für die Finanzindustrie werden laufend beobachtet. Aufgrund von Änderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der Verbesserung der Datenlage und den zur Verfügung stehenden Methoden kann es zu Anpassungen bei dieser Strategie kommen.
Stand 26.02.2021
Übersicht der Nachhaltigkeitskriterien – Gegenüberstellung der Bank Austria im Zeitverlauf:
Nachhaltigkeitskriterien Gegenüberstellung Version 5 per 01.10.2024 (PDF)
Nachhaltigkeitskriterien Gegenüberstellungen Version 4 per 01.04.2024 (PDF)
ESG-Kriterien Gegenüberstellung Version 3 per 29.01.2024 (PDF)
ESG-Kriterien Gegenüberstellung Version 2 per 30.10.2023 (PDF)
ESG-Kriterien Gegenüberstellung Version 1 per 01.02.2022 (PDF)
Die UniCredit Group und die UniCredit Bank Austria AG bekennen sich ausdrücklich zur Nachhaltigkeit und haben Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Vergütungspolitik integriert.
Nachhaltigkeit in Strategie & Management
Der Long Term Incentive (LTI)-Plan 2020-2023 zielt darauf ab, das Top- und Senior-Management durch aktienbasierte Vergütung auf eine langfristige Wertschöpfung für Aktionäre auszurichten und nachhaltige Leistungen zu belohnen. Der LTI-Plan, der mit dem Strategieplan "Team 23" abgestimmt ist, berücksichtigt Nachhaltigkeit mit einer Gewichtung von 10 % in der gesamten Scorecard. Dadurch werden die Geschäftsziele noch stärker mit nachhaltigem Handeln verknüpft. Die berücksichtigten KPIs – Environmental Social Governance (ESG)-Rating, Kundenzufriedenheit und People Engagement - sorgen für ein Gleichgewicht zwischen der Wahrnehmung der UniCredit durch Mitarbeiter und Kunden sowie der Sichtweise einer ESG-Ratingagentur. Daher ist die variable Vergütung des Top- und Senior-Managements der UniCredit direkt mit den Nachhaltigkeitsrisiken verknüpft.
Nachhaltiges Performance-Management
Das Group Incentive System wird durch das jährliche Performance-Management ergänzt, das die Übereinstimmung und Konsistenz der Performance-Ziele mit der Geschäftsstrategie sicherstellt. Die Performance-Indikatoren basieren auf einer Mehrjahres- und Multi-Stakeholder-Vision, die das Unternehmen langfristig auf eine nachhaltige Wertschöpfung ausrichtet. Dies erfolgt mit Blick auf die Auswirkungen, welche die verschiedenen Aktivitäten auf die Stakeholder haben.
Der jährliche Zielsetzungsprozess (sog. Goal Setting) wird durch ein strukturiertes Framework, das KPI Bluebook, unterstützt. Das KPI Bluebook ist ein Regelwerk mit vom Konzern anerkannten KPIs, das zwingend für die Zuweisung von Zielen an die Group Material Risk Takers verwendet wird. Dies stellt eine konsistente Zielsetzung unter Berücksichtigung der regulatorischen Anforderungen und Konzernstandards sicher. Die Ziele der Mitarbeiter sind mit unseren "Five Fundamentals" verknüpft und werden auch unter dem Aspekt von Risiko und Nachhaltigkeit bewertet. Etwa 50 % der Ziele für Group Material Risk Takers sind mit Nachhaltigkeit und dem langfristigen Interesse des Konzerns und seiner Stakeholder verknüpft. Die Leistung wird anhand einer risikoadjustierten Profitabilität bewertet. Zudem sind risikogewichtete Systeme und Mechanismen vorgesehen.
"Sustainable Pay for Sustainable Performance"
Die Vergütungs- und Risikostrategie der UniCredit Group zielt auf langfristige, nachhaltige Ergebnisse ab. Der Ansatz der Gruppe verfolgt das Ziel, Mitarbeiter*innen langfristig zu binden und zu motivieren. Es werden Anreize geschaffen, die darauf abzielen, Beiträge zum langfristigen Wachstum, zur Rentabilität und zum finanziellen Erfolg der UniCredit Gruppe zu leisten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Reputation und Nachhaltigkeit, die langfristig zum Erfolg der Gruppe beitragen.
Anreizsysteme dürfen in keiner Weise zu einer Risikoübernahme führen, die über die strategische Risikobereitschaft der Gruppe hinausgeht; insbesondere stehen sie mit dem Risk Appetite Framework der UniCredit in Einklang. Im Falle eines Compliance-Verstoßes können Malus- und Claw-Back-Mechanismen aktiviert werden, was zu einer Reduzierung oder Streichung der gesamten oder eines Teils der variablen Vergütung führen kann.
Basierend auf der Group Remuneration Policy verpflichtet sich die UniCredit zu einer gleichen und fairen Behandlung bei der Vergütung. Dies erfolgt unabhängig von Geschlecht oder anderen Diversitätsmerkmalen. Grundlage für die Vergütung ist die übernommene Rolle, der Umfang der Verantwortung, die Performance und der Beitrag zum Geschäftsergebnis der Gruppe.
Stand 26.02.2021
1 | https://unfccc.int/process-and-meetings/the-paris-agreement/the-paris-agreement |
2 | https://ec.europa.eu/info/publications/sustainable-finance-renewed-strategy_en#action-plan |
3 | https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal_en |
4 | Vgl. Art 2 Z 22 nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungs-VO |
5 | Vgl. FMA-Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (01/2020) |