Geld anlegen mit Fokus auf den österreichischen Wohnbau
Eine Sonderform von Anleihen stellen WohnbauAnleihen dar. Diese werden von speziellen Wohnbaubanken begeben mit dem Ziel, günstige Refinanzierungsmittel für den Wohnbau in Österreich aufzubringen. Im Vordergrund steht die Finanzierung der Errichtung geförderter Neubauwohnungen, Heime und Eigenheime sowie die Erhaltung oder Verbesserung (thermisch-energetische Sanierung) durch bautechnische Maßnahmen an bestehenden Wohnhäusern und Wohnungen. Finanziert werden ebenso Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung von Wohngebieten.
Die Republik Österreich „bedankt“ sich bei privaten Anleger:innen von WohnbauAnleihen für ihren Beitrag zur Verbesserung der Wohnsituation mit der KEST-Freiheit der Zinsen bis zu 4 % p.a. Freiberufler:innen und KMUs können den Erwerb von WohnbauAnleihen für den Gewinnfreibetrag geltend machen.1
WohnbauAnleihen können fix oder variabel verzinst werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus haben sie eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren, sind unkündbar und mit einem Wandelrecht ausgestattet. Daher werden Sie als auch als Wandelschuldverschreibung bezeichnet.
Die Bank Austria Wohnbaubank AG begibt als Emittent WohnbauAnleihen treuhändig für die UniCredit Bank Austria AG. Somit haftet die UniCredit Bank Austria AG als Treugeberin mit ihrem Vermögen für die Zahlung der Zinsen und die Rückzahlung des Kapitals am Laufzeitende dieser WohnbauAnleihen.
Vorteile
- Höhere Netto-Zinsen durch Steuervorteile1 für Privatanleger:innen
- Regelmäßige Zinszahlungen
- Nutzung des Gewinnfreibetrages für Freiberufler:innen & KMUs
- Vor Laufzeitende zum aktuellen Marktwert veräußerbar
- Geldanlage in Euro
- Veranlagungen ab 1.000 Euro möglich
Risiken
- Bei festverzinslichen Anleihen besteht ein Zinsänderungsrisiko2
- Kursverluste bei vorzeitigem Verkauf oder bei Verschlechterung der Bonität der Treugeberin sind möglich
- Steuervorteile können durch Gesetzesänderungen wegfallen oder sich reduzieren1
- Risiko, dass die Kaufkraft des investierten Kapitals durch die Inflation nicht erhalten bleibt.
- Kapitalverluste bei Ausfall des Emittenten und des Treugebers sind möglich, denn Anleihen unterliegen nicht der Einlagensicherung 3
Links & Hinweise
Fragen & Antworten
Achten Sie auf den jeweiligen Ausgabekurs bzw. Anleihenkurs, die Kaufspesen, sowie eventuelle Währungsrisiken bei Anleihen aus Fremdländern. Wie bei allen Wertpapieren sollten Sie auch bei Anleihen den Anlagezeitraum, in diesem Fall den Zeitraum bis zur Rückzahlung, sowie die potenziellen Risiken der Anlage ins Verhältnis zum möglichen Ertrag setzen. Bedenken Sie, dass Anleihen zwar vor Ende der vorgesehenen Laufzeit verkauft werden können, jedoch nur zum dann gültigen Marktpreis, der von Angebot und Nachfrage bestimmt wird. Darüber hinaus fallen bei einem vorzeitigen Verkauf Spesen an. Entsprechend sind bei einem vorzeitigem Verkauf Kapitalverluste möglich.
Wer sich nicht selbst um die Auswahl geeigneter Produkte kümmern möchte, kann alternativ Anteile an einem Anleihefonds kaufen, bei dem ein Fondsmanager die Auswahl, den Kauf und die Verwaltung des Anleihen-Pools übernimmt.
Bei Finanzprodukten mit Kapitalsicherheit stellt der Emittent dem:der Anleger:in die Rückzahlung von 100% des investierten Kapitals zum Laufzeitende in Aussicht. Dabei geht es ausschließlich um das eingezahlte Kapital, nicht um eventuell erwirtschaftete Zinsen oder sonstige Erträge. Die Kapitalsicherheit ist also als Absicherungsmechanismus gegen Kapitalverlust gedacht, immer vorausgesetzt, dass der Emittent während der Laufzeit des Finanzproduktes nicht zahlungsunfähig wird.
Die Ausgabe von Wertpapieren wie Aktien, Anleihen, Zertifikaten und Optionsscheinen wird „Emission” genannt. Beim Emittenten handelt es sich entsprechend um die Institution, welche das Wertpapier ausgibt. Bei Aktien sind das Unternehmen, bei Staatsanleihen der Staat, bei strukturierten Anleihen, Anlagezertifikaten und Hebelprodukten sind es in der Regel Banken.
Bei festverzinslichen Anleihen steht der Zinssatz von vornherein fest und wird während der Laufzeit nicht verändert. Bei variabel verzinsten Anleihen ändert sich der Zinssatz nach einem vorab festgelegten Wert, dies kann beispielsweise der EURIBOR sein. Steigt der EURIBOR, steigt die Zinszahlung, welche Sie als Anleger:in, fällt der EURIBOR, fällt auch die Zinszahlung.
Wandelschuldverschreibungen, oft auch Wandelanleihen (im Englischen „convertibles“) genannt, sind grundsätzlich Anleihen. Was sie besonders macht ist, dass sie mit einem sogenannten „Wandlungsrecht“ ausgestattet sind. Das bedeutet, dass die Anleihe während ihrer Laufzeit auf Wunsch in eine bestimmte Anzahl von Aktien des Unternehmens, das sie ausgegeben hat, umgetauscht werden kann. Die dafür geltenden Bedingungen sind im Prospekt des Anlageprodukts genau beschrieben. Die Wandlung ist in der Regel nur während eines bestimmten Zeitraums möglich. Dieser beginnt üblicherweise einige Wochen nach der Emission der Anleihe und endet ein paar Tage vor dem Laufzeitende.
Als Kupon bezeichnet man eine Bescheinigung, die dem:der Anleger:in, der sie erwirbt, das Recht zum Empfang von Zinsen oder Dividenden verbrieft.
EURIBOR ist die Kurzform für „European Interbank Offered Rate“ und bezeichnet den Zinssatz, zu dem sich die europäischen Banken untereinander kurzfristig (bis zu zwölf Monate) Geld leihen. Er dient häufig als Referenzzinssatz für Anlageprodukte, sowie Kredite und Darlehen mit variabler Verzinsung.
1 | Die Steuervorteile hängen von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und basieren auf geltendem Recht, das sich ändern kann. Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrem:Ihrer Steuerberater:in in Verbindung zu setzen. |
2 | Das Zinsrisiko ergibt sich aus der Möglichkeit zukünftiger Veränderungen des Marktzinsniveaus. Ein steigendes Marktzinsniveau führt während der Laufzeit von fixverzinsten Anleihen zu Kursverlusten, ein fallendes Marktzinsniveau führt zu Kursgewinnen. |
3 | Das Ausfallsrisiko kommt dann zum Tragen, wenn die Zahlungsunfähigkeit der Treugeberin Bank Austria, die für die Zinszahlungen und die Kapitalrückzahlung am Laufzeitende gegenüber der Emittentin haftet, eintritt. Der genannte Fall könnte zum Totalverlust des Kapitals führen, da es bei Anleihen keine Einlagensicherung gibt. |
Allgemeine rechtliche Informationen
Die vorliegenden Informationen stellen keine Anlageberatung oder Anlageempfehlung dar. Insbesondere sind sie kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von bestimmten Produkttypen oder Anlageformen und keine Aufforderung ein solches Angebot zu stellen. Sie dienen nur der Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse der:des Anleger:in bezogene Beratung nicht ersetzen.
Jede Veranlagung in verschiedene Produkttypen und Anlageformen ist mit Risiken verbunden. Anlagewert und Erträge können plötzlich und in erheblichem Umfang schwanken und daher nicht garantiert werden. Es besteht die Möglichkeit, dass der:die Anleger:in nicht die gesamte investierte Summe zurückerhält, unter anderem dann, wenn die Kapitalanlage nur für kurze Zeit besteht. Unter Umständen ist auch ein Totalverlust möglich.
Mögliche (Rück-) Zahlungen aus dem Produkt schützen Anleger:innen möglicherweise nicht gegen ein Inflationsrisiko. Es kann also nicht zugesichert werden, dass die Kaufkraft des investierten Kapitals von einem allgemeinen Anstieg der Konsumgüterpreise unberührt bleibt.
Über den grundsätzlichen Umgang der Bank Austria mit Interessenkonflikten sowie über die Offenlegung von Vorteilen informiert unsere Broschüre "Zusammenfassung der Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten und Offenlegung von Zuwendungen". Wir informieren Sie gerne im Detail.
Irrtum und Satzfehler vorbehalten.
Stand: 03.10.2024