Geld anlegen mit Fokus auf den österreichischen Wohnbau
Eine Sonderform von Anleihen stellen WohnbauAnleihen dar. Diese werden von speziellen Wohnbaubanken begeben mit dem Ziel, günstige Refinanzierungsmittel für den Wohnbau in Österreich aufzubringen. Im Vordergrund steht die Finanzierung der Errichtung geförderter Neubauwohnungen, Heime und Eigenheime sowie die Erhaltung oder Verbesserung (thermisch-energetische Sanierung) durch bautechnische Maßnahmen an bestehenden Wohnhäusern und Wohnungen. Finanziert werden ebenso Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung von Wohngebieten.
Die Republik Österreich „bedankt“ sich bei privaten Anleger:innen von WohnbauAnleihen für ihren Beitrag zur Verbesserung der Wohnsituation mit der KEST-Freiheit der Zinsen bis zu 4 % p.a. Freiberufler:innen und KMUs können den Erwerb von WohnbauAnleihen für den Gewinnfreibetrag geltend machen.1
WohnbauAnleihen können fix oder variabel verzinst werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus haben sie eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren, sind unkündbar und mit einem Wandelrecht ausgestattet. Daher werden Sie als auch als Wandelschuldverschreibung bezeichnet.
Die Bank Austria Wohnbaubank AG begibt als Emittent WohnbauAnleihen treuhändig für die UniCredit Bank Austria AG. Somit haftet die UniCredit Bank Austria AG als Treugeberin mit ihrem Vermögen für die Zahlung der Zinsen und die Rückzahlung des Kapitals am Laufzeitende dieser WohnbauAnleihen.
Vorteile
- Höhere Netto-Zinsen durch Steuervorteile1 für Privatanleger:innen
- Regelmäßige Zinszahlungen
- Nutzung des Gewinnfreibetrages für Freiberufler:innen & KMUs
- Vor Laufzeitende zum aktuellen Marktwert veräußerbar
- Geldanlage in Euro
- Veranlagungen ab 1.000 Euro möglich
Risiken
- Bei festverzinslichen Anleihen besteht ein Zinsänderungsrisiko2
- Kursverluste bei vorzeitigem Verkauf oder bei Verschlechterung der Bonität der Treugeberin sind möglich
- Steuervorteile können durch Gesetzesänderungen wegfallen oder sich reduzieren1
- Risiko, dass die Kaufkraft des investierten Kapitals durch die Inflation nicht erhalten bleibt.
- Kapitalverluste bei Ausfall des Emittenten und des Treugebers sind möglich, denn Anleihen unterliegen nicht der Einlagensicherung 3
Links & Hinweise
Fragen & Antworten
1 | Die Steuervorteile hängen von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und basieren auf geltendem Recht, das sich ändern kann. Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrem:Ihrer Steuerberater:in in Verbindung zu setzen. |
2 | Das Zinsrisiko ergibt sich aus der Möglichkeit zukünftiger Veränderungen des Marktzinsniveaus. Ein steigendes Marktzinsniveau führt während der Laufzeit von fixverzinsten Anleihen zu Kursverlusten, ein fallendes Marktzinsniveau führt zu Kursgewinnen. |
3 | Das Ausfallsrisiko kommt dann zum Tragen, wenn die Zahlungsunfähigkeit der Treugeberin Bank Austria, die für die Zinszahlungen und die Kapitalrückzahlung am Laufzeitende gegenüber der Emittentin haftet, eintritt. Der genannte Fall könnte zum Totalverlust des Kapitals führen, da es bei Anleihen keine Einlagensicherung gibt. |
Allgemeine rechtliche Informationen
Die vorliegenden Informationen stellen keine Anlageberatung oder Anlageempfehlung dar. Insbesondere sind sie kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von bestimmten Produkttypen oder Anlageformen und keine Aufforderung ein solches Angebot zu stellen. Sie dienen nur der Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse der:des Anleger:in bezogene Beratung nicht ersetzen.
Jede Veranlagung in verschiedene Produkttypen und Anlageformen ist mit Risiken verbunden. Anlagewert und Erträge können plötzlich und in erheblichem Umfang schwanken und daher nicht garantiert werden. Es besteht die Möglichkeit, dass der:die Anleger:in nicht die gesamte investierte Summe zurückerhält, unter anderem dann, wenn die Kapitalanlage nur für kurze Zeit besteht. Unter Umständen ist auch ein Totalverlust möglich.
Mögliche (Rück-) Zahlungen aus dem Produkt schützen Anleger:innen möglicherweise nicht gegen ein Inflationsrisiko. Es kann also nicht zugesichert werden, dass die Kaufkraft des investierten Kapitals von einem allgemeinen Anstieg der Konsumgüterpreise unberührt bleibt.
Über den grundsätzlichen Umgang der Bank Austria mit Interessenkonflikten sowie über die Offenlegung von Vorteilen informiert unsere Broschüre "Zusammenfassung der Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten und Offenlegung von Zuwendungen". Wir informieren Sie gerne im Detail.
Irrtum und Satzfehler vorbehalten.
Stand: 03.10.2024