Das Steuerzuckerl für Unternehmer:innen und Freiberufler:innen

Nutzen Sie die Steuervorteile im Rahmen des Gewinnfreibetrags.

Unternehmer:innen und Freiberufler:innen können einen Teil ihres Gewinns (ab einem Gewinn von 33.000 Euro bis zu 15 %) steuerfrei belassen, indem sie in begünstigte Wirtschaftsgüter bzw. begünstigte Wertpapiere investieren. Der Grundfreibetrag wird bei einem Gewinn bis 33.000 Euro automatisch berücksichtigt. Hier ist eine zusätzliche Investition nicht notwendig.

Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ende Ihres Geschäftsjahres bei Ihrer:m Steuerberater:in und Ihrer:m Bankberater:in.

Fakten und Details finden Sie in unseren Fragen & Antworten.

Gewinnfreibetrag hier rechnen:

Gewinnfreibetragsrechner des Bundesministeriums für Finanzen
 

Folder:

Unser Folder führt Sie durch die wichtigsten Informationen zum Thema Gewinnfreibetrag. Über nähere Details und die für Sie individuell passende Inanspruchnahme informiert Sie Ihr:e Steuerberater:in.

Folder Gewinnfreibetrag (PDF)

Beratungstermin vereinbaren

Sofern Sie sich nach dem Gespräch mit Ihre:m Steuerberater:in für eine Investition in begünstigte Wertpapiere entscheiden, steht Ihnen Ihr:e Bankberater:in gerne für Fragen und eine Beratung über Chancen, Risiken und Kosten der begünstigten Wertpapiere zur Verfügung. 

Zur Verbuchung der Wertpapiere benötigen Sie ein kostenpflichtiges Depot.

Wenn Sie noch kein Depot besitzen, können Sie als Bestandskund:in und BusinessNet-Nutzer:in ein Depot bereits vor dem Beratungstermin mit Ihre:m Bankberater:in hier bestellen.

  • BusinessNet: Bitte loggen Sie sich in Ihrem BusinessNet ein und gehen Sie im Menüpunkt › Formularaufträge zum Unterpunkt › Wertpapiere.
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Fragen & Antworten

Was ist der Grundfreibetrag?

Bei einem Gewinn bis maximal 33.000 Euro wird der Grundfreibetrag von 15 % automatisch berücksichtigt. Dazu sind keine Investitionen erforderlich.

Was ist der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag?

Ab einem Gewinn von 33.000 Euro bis zu max. 583.000 Euro steht der Gewinnfreibetrag mit staffelweiser Reduzierung der Prozente zu (je höher der Gewinn desto niedriger die Prozente). 
Der maximale Gewinnfreibetrag seit 01.01.2024 beträgt 46.400 Euro (vor dem 1. Jänner 2024 beginnende Wirtschaftsjahre: 45.950 Euro).
Dieser Betrag muss durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter bzw. begünstigte Wertpapiere gedeckt werden.

Quelle: www.usp.gv.at – Gewinnfreibetrag

Wie wird der Gewinnfreibetrag errechnet?

Ab dem Jahr 2024:

  • Gewinne bis zu 33.000 Euro: 15 Prozent
  • die nächsten 145.000 Euro: 13 Prozent
  • die nächsten 175.000 Euro: 7 Prozent
  • die nächsten 230.000 Euro: 4,5 Prozent
  • Für Gewinne über 583.000 Euro (vor dem 1. Jänner 2024 beginnende Wirtschaftsjahre: 580.000 Euro) steht kein Gewinnfreibetrag mehr zu. 

Quelle: www.usp.gv.at – Gewinnfreibetrag

Wer kann den Gewinnfreibetrag nutzen?
  • Natürlichen Personen, die Gewinne aus einer betrieblichen Tätigkeit erzielen – wie Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit, Land- und Forstwirtschaft
  • Bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) – etwa OG oder KG – können Gesellschafter:innen den Gewinnfreibetrag in Höhe ihrer jeweiligen Gewinnbeteiligung nutzen.
Gibt es einen Gewinnfreibetrag bei Pauschalierung?

Der Grundfreibetrag steht auch bei Inanspruchnahme einer Pauschalierung (unabhängig von der Rechtsgrundlage der Pauschalierung) zu. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag kann hingegen bei Inanspruchnahme einer Pauschalierung nicht beansprucht werden.

Worin muss der Gewinnfreibetrag investiert werden, um ihn geltend zu machen?
  • Begünstigte Wirtschaftsgüter 
    Körperliche, abnutzbare Anlagegüter mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren. Darunter können auch Gebäude fallen. Für angeschaffte Gebäude ist jedoch der Ausschluss von gebrauchten Wirtschaftsgütern zu beachten.
    Quelle: www.usp.gv.at – Gewinnfreibetrag
  • Begünstigte Wertpapiere
    Wertpapiere im Sinne des § 14 Abs 7 Z 4 Einkommensteuergesetz, wenn sie ab der Anschaffung mindestens vier Jahre dem Betrieb (durch Aufnahme in ein zu führendes Verzeichnis) gewidmet werden.
    Quelle: www.usp.gv.at – Gewinnfreibetrag

Wir beraten Sie gerne, welche Wertpapiere in Frage kommen. 
 

Worin kann der Gewinnfreibetrag nicht investiert werden?
  • PKW und Kombi, ausgenommen Fahrschulfahrzeuge und Taxis
  • Gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • Sofort abgesetzte geringwertige Wirtschaftsgüter

Quelle: www.usp.gv.at – Gewinnfreibetrag

Wie wird der Gewinnfreibetrag geltend gemacht?

Im Rahmen der Steuererklärung: Grundfreibetrag wird automatisch berücksichtigt.
Investitionsbedingter Freibetrag muss ausgewiesen und belegbar dokumentiert werden (Anlagenverzeichnis bzw. Wertpapierverzeichnis).

Hinweise & Rechtliche Informationen

Die vorliegenden Informationen stellen keine Anlageberatung oder Anlageempfehlung dar. Insbesondere sind sie kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren. Sie dienen nur der Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse des:der Anlegers:in bezogene Beratung nicht ersetzen. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko, das auch den gänzlichen Verlust des eingesetzten Kapitals bedeuten kann, verbunden. Der Wert der Anlage sowie die Höhe der Erträge können plötzlich und in erheblichem Umfang schwanken und somit nicht garantiert werden. Auch Währungsschwankungen können die Entwicklung des Investments beeinflussen. 

Wir weisen darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen bzw. betrieblichen Verhältnissen des:der Anlegers:in abhängt und die Angaben über die Steuervorteile auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht werden, die künftigen Änderungen unterworfen sein kann und über deren Beibehaltung keine Auskunft gegeben werden kann. Bei Fragen zur steuerlichen Behandlung setzen Sie sich bitte mit Ihrem:Ihrer Steuerberater:in in Verbindung.

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