Das Steuerzuckerl für Unternehmer:innen.
Nutzen Sie die Steuervorteile im Rahmen des Gewinnfreibetrags.
Zeitgerecht vor Jahresende wollen wir auf die Steuervorteile im Rahmen des Gewinnfreibetrags hinweisen und über Ihre Möglichkeiten informieren. Vor allem, wenn Ihr heuriger Gewinn 30.000 Euro übersteigt, ist es jetzt wichtig, darüber nachzudenken, diesen in begünstigte Wirtschaftsgüter oder in dafür geeignete Wertpapiere zu investieren, um von diesem Steuervorteil profitieren zu können.
Falls die folgenden Kriterien auf Ihre Unternehmenssituation zutreffen, stehen wir Ihnen gerne mit unserem Know-how und unserer speziell darauf ausgerichteten Wertpapierpalette zur Verfügung:
- Sie haben betriebliche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, einem Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit.
- Sie ermitteln Ihren Gewinn mit Einnahmen-/Ausgabenrechnung oder Bilanzierung.
- Die Gewinnermittlungsart „Pauschalierung“ wird von Ihnen nicht in Anspruch genommen.
- Ihr voraussichtlicher Gewinn für das laufende Jahr übersteigt 30.000 Euro und Sie verfügen über freie Liquidität.
Bis zu einem Gewinn von 30.000 Euro wird der sogenannte Grundfreibetrag auch ohne Investitionen in der Höhe von 15% für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen zugestanden.
Der Folder führt Sie zu den wichtigsten Informationen zum Thema Gewinnfreibetrag. Über nähere Details und die für Sie individuell passende Inanspruchnahme informiert Sie Ihr:e Steuerberater:in.
Gerne steht Ihnen für Ihre Fragen auch Ihr:e Firmenkundenberater:in zur Verfügung und stellt Ihnen unsere Palette an geeigneten Wertpapieren vor.
→ Gewinnfreibetragsrechner des Bundesministeriums für Finanzen
Diese Information stellt keine Anlageberatung oder -empfehlung dar. Insbesondere sind sie kein Anbot und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren. Jede Veranlagung ist mit unterschiedlichen Chancen, Risiken und Spesen verbunden. Wir finden die passende Anlagelösung für Sie. Wir weisen darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des:der Anlegers:in abhängt und die Angaben auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht werden, die künftigen Änderungen unterworfen sein kann. Bei Fragen zur steuerlichen Behandlung setzen Sie sich bitte mit Ihrem:Ihrer Steuerberater:in in Verbindung.