Das Steuerzuckerl für Unternehmer:innen.

Nutzen Sie die Steuervorteile im Rahmen des Gewinnfreibetrags.

Zeitgerecht vor Jahresende wollen wir auf die Steuervorteile im Rahmen des Gewinnfreibetrags hinweisen und über Ihre Möglichkeiten informieren. Vor allem, wenn Ihr heuriger Gewinn 33.000 Euro übersteigt, ist es jetzt wichtig, darüber nachzudenken, diesen in begünstigte Wirtschaftsgüter bzw. begünstigte Wertpapiere zu investieren, um von diesem Steuervorteil profitieren zu können.

Falls die folgenden Kriterien auf Ihre Unternehmenssituation zutreffen, stehen wir Ihnen gerne mit unserem Know-how und unserer speziell darauf ausgerichteten Wertpapierpalette zur Verfügung:

  • Sie haben betriebliche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, einem Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit. 
  • Sie ermitteln Ihren Gewinn mit Einnahmen-/Ausgabenrechnung oder Bilanzierung.
  • Die Gewinnermittlungsart „Pauschalierung“ wird von Ihnen nicht in Anspruch genommen.
  • Ihr voraussichtlicher Gewinn für das laufende Jahr übersteigt 33.000 Euro und Sie verfügen über freie Liquidität.

Bis zu einem Gewinn von 33.000 Euro wird der sogenannte Grundfreibetrag auch ohne Investitionen in der Höhe von 15 % zugestanden.

Der Folder führt Sie zu den wichtigsten Informationen zum Thema Gewinnfreibetrag. Über nähere Details und die für Sie individuell passende Inanspruchnahme informiert Sie Ihr:e Steuerberater:in. 

Sofern sie sich nach dem Gespräch mit Ihre:m Steuerberater:in für eine Investition in begünstigte Wertpapiere entscheiden, steht Ihnen Ihr:e Bankberater:in gerne für Fragen und eine Beratung über Chancen, Risiken und Kosten der begünstigten Wertpapiere zur Verfügung. 


Gewinnfreibetragsrechner des Bundesministeriums für Finanzen

Zur Verbuchung der Wertpapiere benötigen Sie ein kostenpflichtiges Depot. Wenn Sie noch kein Depot besitzen, können Sie als Bestandskund:in und BusinessNet-Nutzer:in ein Depot bereits vor dem Beratungstermin mit Ihre:m Bankberater:in hier bestellen.

Hinweise & Rechtliche Informationen

Die vorliegenden Informationen stellen keine Anlageberatung oder Anlageempfehlung dar. Insbesondere sind sie kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren. Sie dienen nur der Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse des:der Anlegers:in bezogene Beratung nicht ersetzen. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko, das auch den gänzlichen Verlust des eingesetzten Kapitals bedeuten kann, verbunden. Der Wert der Anlage sowie die Höhe der Erträge können plötzlich und in erheblichem Umfang schwanken und somit nicht garantiert werden. Auch Währungsschwankungen können die Entwicklung des Investments beeinflussen. 

Wir weisen darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen bzw. betrieblichen Verhältnissen des:der Anlegers:in abhängt und die Angaben über die Steuervorteile auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht werden, die künftigen Änderungen unterworfen sein kann und über deren Beibehaltung keine Auskunft gegeben werden kann. Bei Fragen zur steuerlichen Behandlung setzen Sie sich bitte mit Ihrem:Ihrer Steuerberater:in in Verbindung.

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