Ohne Hürden

Für wichtige Anschaffungen wie Sehhilfen, Blindenführhund oder Wohnungsumbauten gibt es ab sofort unseren Sonderkredit für Menschen mit einer Behinderung von 50 % und mehr bzw. Besitzer eines Ausweises der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs. 

Im Rahmen unserer Social Impact Banking-Initiative bieten wir einen Spezial-Konsumkredit für Anschaffungen wie intelligente Sehhilfen, Blindenführhunde oder für den Umbau einer Wohnung in eine barrierefreie Wohneinheit. Beantragen Sie den Konsumkredit mit einem variablen Sollzinssatz von 5,375 % p.a. (gebunden an den 6 Monats Euribor).

Repräsentative Berechnungsbeispiele:

Intelligente tragbare Sehhilfe

 
Monatliche Rate: EUR 57,21
Kreditnominale: EUR 3.000,00
Laufzeit: 60 Monate
Variabler Sollzinssatz: 5,375 % p.a. 
Effektivzinssatz: 5,6 % p.a.1
Keine Bearbeitungsspesen  
Kein Kontoführungsentgelt2  
Zu zahlender Gesamtbetrag: EUR 3.432,60
Barrierefreies Badezimmer

Wohnung barrierefrei gestalten

 
Monatliche Rate: EUR 143,38
Kreditnominale: EUR 10.000,00
Laufzeit: 84 Monate
Variabler Sollzinssatz: 5,375 % p.a. 
Effektivzinssatz: 5,6 % p.a.1
Keine Bearbeitungsspesen  
Kein Kontoführungsentgelt2  
Zu zahlender Gesamtbetrag: EUR 12.043,92
Mann mit Blindenhund auf einer Parkbank

Blindenführhund

 
Kosten Blindenführhund: EUR 35.000,00
60% Kostenübernahme Ausgleichstaxfonds3
Monatliche Rate: EUR 151,47
Kreditnominale: EUR 14.000,00
Laufzeit: 120 Monate
Variabler Sollzinssatz: 5,375 % p.a. 
Effektivzinssatz: 5,6 % p.a.1
Keine Bearbeitungsspesen  
Kein Kontoführungsentgelt2  
Zu zahlender Gesamtbetrag: EUR 18.176,40
Mitgliedsdarte Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen

Wie Sie dazu kommen und was Sie dafür benötigen?

Einen österreichischen Behindertenausweis mit einem eingetragenen Grad der Behinderung von 50% und mehr bzw. einen Ausweis der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs. Den Kreditantrag stellen Sie wie gewöhnlich über Ihre:n Berater:in.

 

 

Welche allgemeinen Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um einen Kredit für behinderte Menschen zu erhalten?

Für die Beantragung eines Kredits für behindete Menschen müssen folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie sind volljährig
  • Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in Österreich und Sie verfügen über ein österreichisches Konto
  • Sie verfügen über ein regelmäßiges Einkommen aus unselbstständiger und unbefristeter Tätigkeit (Gehalts- oder Pesionsempfänger)
  • Sie verfügen über ein monatliches Netto-Einkommen von 1.300 Euro

Weitere Informationen:

Der Sonder-Konsumkredit für Menschen mit Behinderung im Rahmen des Social Impact Bankings ist zweckgebunden für den Erwerb von Hilfsmitteln. Er basiert auf einem variablen Sollzinssatz von 5,375 % p.a. Dieser ist gebunden an den 6 Monats Euribor bei 0% Bearbeitungsspesen. Der Aufschlag auf den Euribor wird entsprechend dem Referenzzinssatz angepasst. 

Rechtliche Informationen
   
1 ohne Rückvergütung des vierteljährlichen Kontoführungsentgelts würde der tatsächliche Effektivzinssatz bei 7,1% p.a. liegen
2 Das vierteljährliche Kontoführungsentgelt von EUR 18,48 wird dem Kreditnehmer rückvergütet 
3 Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig. Nähere Informationen dazu bekommen Sie auf der Homepage des Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) unter https://www.blindenverband.at

 

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