Die Realisierung geerbter Konten/Sparkonten online beantragen 

Die Bank Austria steht Ihnen als Erb:in gerne zur Seite und unterstützt Sie dabei, über Ihren Erbteil zu verfügen. Sie können die Schließung und Gutschrift oder Weiterführung der betroffenen Konten einfach online mittels Formular beantragen. Sollten die in Folge angeführten Voraussetzungen für Ihren Erbfall nicht zutreffen, bitten wir Sie eine nahgelegene Filiale zu suchen. 

Online-Beantragung mittels Formular

Voraussetzungen für die Online-Abwicklung

  • Die zu realisierenden, erblichen Werte bei der UniCredit Bank Austria dürfen ein Gesamtguthaben von 75.000 Euro nicht übersteigen
  • Die zu realisierenden, erblichen Werte betreffen ausschließlich Girokonten und/oder Sparkonten (Verlassenschaften mit Sparbuch sind ausgeschlossen)
  • Die betroffenen Girokonten und/oder Sparkonten dürfen keinen negativen Kontostand aufweisen

Treffen die angeführten Kriterien für Ihrem Erbfall nicht zu, bitten wir Sie auf Erben von größerem Vermögen bzw. komplexere Produkte zu gehen bzw. eine nahegelegene Filiale zu suchen.

In wenigen Schritten zur Realisierung Ihres Erbes

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Befüllen Sie bitte das PDF Formular, klicken Sie auf das Drucksymbol (anstatt auf das Speichersymbol) und speichern Sie es mittels „Als PDF speichern“ oder „Save as PDF“ ab. Bei einem reinen Abspeichern des PDF-Dokuments, kann es in Kombination mit der Handy-Signatur zu Problemen kommen.
 

Icon Unterschreiben Sie das PDF mittels Handy-Signatur oder einer gleichwertig qualifizierten digitalen Unterschrift.
 
Icon Laden Sie das befüllte und digital signierte Formular im Upload-Bereich hoch.
 
Icon Zusätzlich ist unter „Erforderliche Dokumente“ auch eine Kopie des Beschlusses sowie Ihres amtlichen Lichtbildausweises hochzuladen.
 

Was wird benötigt

  • Verlassenschaftsbeschluss (= Beschluss, der alle Details zu Erben/Begünstigten enthält).
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Handy Signatur (A-Trust) oder eine andere gleichwertig qualifizierte Elektronische Unterschrift.

Gut zu wissen

  • Für den Fall, dass mehreren Personen gemeinsam über ein Erbe verfügen, ist von jedem:r Erb:in separat ein Realisierungs-Antrag zu stellen. Bei Beantragung über das Online-Formular sind jeweils erneut sämtliche erforderlichen Dokumente hochzuladen.
  • Kund:innen der Bank Austria können den Antrag ab 28.02.2023 auch bequem via 24You Internetbanking stellen. Sie finden das Online-Formular unter Hilfe > Services rund um Ihr Konto > Kontorealisierung Verlassenschaft.

Bitte beachten Sie:

  • Sobald alle erforderlichen Unterlagen, wie auch Anträge, vorliegen bearbeiten wir Ihr Anliegen schnellstmöglich (in der Regel dauert die Bearbeitung dann max. 10 Werktage).
  • Ist für Sie die Einreichung des Formulars online nicht möglich, können Sie dieses auch gerne in Ihrer Wunschfiliale abgeben. Bitte denken Sie daran, dass es erforderlich ist, hierbei auch den entsprechenden Beschluss vorzulegen.
Eine Familie bei einer Wanderung

Der Ablauf nach dem Todesfall

Im Todesfall einer Person wird vom zuständigen Gericht das Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. In diesem Zusammenhang wird ein:e Notar:in aus dem Wohnsitzbezirk des:der Verstorbenen zum:zur Gerichtskommissär:in bestellt, der für die Hinterbliebenen in weiterer Folge als Ansprechpartner:in zur Verfügung steht.

Vom Bankinstitut werden, im Zuge einer Barwertanfrage durch den:die Gerichtskommissär:in, sämtliche Werte und Barwerte der verstorbenen Person mit Todestag bekanntgegeben. Generell gilt: Bankkonten zählen zur Erbschaft und gehen somit auf den:die Erb:in bzw. die Erbengemeinschaft über. War die verstorbene Person alleinige:r Kontoinhaber:in, werden Werte bzw. Konten und Depots vom Bankinstitut gesperrt, bis die Erbschaft eindeutig geklärt ist.

Wurde zu Lebzeiten eine Bankvollmacht vereinbart, können Sie die Bankgeschäfte, im Rahmen der Vollmacht, fortführen. Sie können dann in der Regel Überweisungen tätigen, Rechnungen begleichen und Bargeld beheben. Etwaige Erb:innen können gegen diese Vollmacht Wiederspruch einlegen – dann kann die Vollmacht nur noch gemeinsam in Anspruch genommen werden.

Bei Gemeinschaftskonten bzw. Gemeinschaftsdepots kann der bzw. die andere Mitinhaber:in weiter über das Konto verfügen. Der Todesfall führt dann also zu keiner Sperrung. Bitte beachten Sie: sind Sie als Mitinhaber:in allerdings nicht Alleinerbe:Alleinerbin, treten die Erb:innen gemeinschaftlich an die Stelle der verstorbenen Person. Als Mitinhaber:in steht Ihnen dann also nicht das gesamte Kontoguthaben zu, da dieses Teil der Erbschaft wird.

Ein versiegeltes Testament liegt auf einem Tisch

Der letzte Wille

Die genaue Abwicklung wird mit dem:der Notar:in besprochen. Wurde ein Testament registriert, wird der:die verwahrende Notar:in automatisch verständigt. Diese:r übersendet das Testament an den:die Gerichtskommissär:in. Hat die verstorbene Person kein, ein ungültiges oder ein Testament hinterlassen, welches sich nur auf einen Teil des Nachlasses bezieht, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
 

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