Überweisungen und Zahlungen in Europa, im SEPA Raum, können Sie über Ihr Internetbanking rund um die Uhr beauftragen. SEPA bedeutet Single Euro Payments Area und vereinheitlicht seit 2014 den Zahlungsverkehr in Europa. Zahlungen in Euro erfolgen so sicher über das Privatkonto. Dafür bieten sich verschiedene Auftragsarten wie beispielsweise der SEPA Dauerauftrag an, um etwa wiederkehrende Zahlungen abzuwickeln.
Der SEPA Raum
SEPA umfasst die Länder der Euro-Zone: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern.
Folgende Länder der EU sind mit Eurozahlungen miteinbezogen: Bulgarien, Dänemark, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechische Republik und Ungarn.
Folgende Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind miteinbezogen: Island, Liechtenstein und Norwegen. Darüber hinaus Großbritannien, die Schweiz, Monaco und San Marino St. Pierre und Miquelon, Guernsey, Jersey sowie Isle of Man.
Für SEPA Zahlungsaufträge benötigen Sie die IBAN des Zahlungsempfängers bzw. der Zahlungsempfängerin und Ihre eigene IBAN. Alle SEPA Zahlungen erfolgen in Euro innerhalb des SEPA Raumes. Sie finden die BIC und IBAN auf Ihrer Debitkarte (BankCard).
Auftrag einen bestimmten Betrag in Euro von einem Konto abzubuchen und dem Konto des Zahlungsempfängers bzw. der Zahlungsempfängerin gutzuschreiben. Die bisher als "Kundendaten" bekannten Informationen sind im Feld "Zahlungsreferenz" anzugeben. Wird dieses befüllt, werden weitere Angaben im Verwendungszweck nicht an den:die Zahlungsempfänger:in weitergeleitet.
SEPA Lastschriften werden für wiederkehrende Zahlungen, deren Beträge sich ständig verändern (beispielsweise Telefonrechnungen) erteilt. Für Verbraucher:innen gibt es auch die Möglichkeit die Lastschrift innerhalb von 8 Wochen zu stornieren. Bestehende Lastschriften und Einzugsermächtigungen werden vom:von der Zahlungsempfänger:in umgestellt. Der:Die Zahlungsempfänger:in wird durch die Creditor ID identifiziert. Das Mandat ist die zwischen den Zahlungspartnern getroffene Vereinbarung. Die Mandatsreferenz identifiziert die jeweilige Zahlung, beispielsweise Mitgliedsnummer oder Polizzennnummer. Mit diesen Angaben können SEPA Lastschriften bei Bedarf bei der Bank gezielt gesperrt oder beim:bei der Zahlungsempfänger:in widerrufen werden.
Ein SEPA Dauerauftrag dient für alle wiederkehrenden Zahlungen mit einem fixen Betrag und Termin (wie etwa Miete, Mitgliedsbeiträge, Sparbeiträge, Schulgeld, etc.). Dadurch entfällt die Evidenthaltung und manuelle Beauftragung.
Neben den Ein- und Ausgängen von Standardzahlungen sowie der Gutschrift oder Bezahlung von und mit Auslandsschecks, gibt es bei der Bank Austria weitere Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs. Die Bank Austria steht Ihnen dabei als kompetenter Partner zur Seite, mit einem dichten Netzwerk der UniCredit Gruppe in Österreich, Deutschland, Italien und Zentral- und Osteuropa. Die Standardpreise für Zahlungsausgänge entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preisaushang in den Bank Austria Filialen.
Informationen zur Kursbildung (Devisengeschäft) durch die UniCredit Bank Austria AG
Die UniCredit Bank Austria AG führt Zahlungsaufträge je nach Verfügbarkeit der im Kursblatt gelisteten Fremdwährungen zum ehest möglichen Devisenkurs durch, sofern eine Umrechnung einer Fremdwährung in Euro oder von Euro in eine andere Fremdwährung erforderlich ist. Dieser Devisenkurs wird spätestens am Folgetag des Tages der Auftragserteilung um die Mittagszeit nach den Usancen der internationalen Devisenmärkte gebildet und im ausgehängten Kursblatt der UniCredit Bank Austria AG veröffentlicht. Der zur Anwendung kommende Devisenkurs kann daher zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht bekannt gegeben werden.
Bei Fremdwährungen, welche nicht im Kursblatt der UniCredit Bank Austria AG gelistet sind, ist die Kursgestaltung von der beauftragten ausländischen Korrespondenzbank abhängig und kann von der UniCredit Bank Austria AG nicht beeinflusst werden.
Wichtiger Hinweis: Die Regelungen des ZaDiG zu Eingangszeitpunkt und Durchführungsfrist beziehen sich nicht auf die Kursbildung, sondern auf die Durchführung eines Zahlungsauftrages nach erfolgter Kursbildung.
EU-Binnenzahlungsverkehr bedeutet, dass alle Auslandsüberweisungen innerhalb der EU zu den Gebühren einer Inlandsüberweisung durchgeführt werden, wenn sie folgende Kriterien erfüllen.
Kriterien
- Überweisungswährung ist Euro.
- Keine Betragsgrenze.
- Bankverbindung des Empfängers muss in Form einer gültigen IBAN angegeben werden. Ein angegebener BIC hat keine Auswirkung auf die Durchführung.
- Zahlungen innerhalb der EU-Länder und der EWR-Länder Norwegen, Island und Liechtenstein.
- Spesen im Inland werden immer vom Auftraggeber getragen, jene im Ausland immer vom Empfänger.
- Ohne besondere Weisungen (z.B. "Aviso", "Dringend").
Hinweis
Gemäß SWIFT-Normen muss jeder Auslands-Überweisungsauftrag eine Spesenweisung enthalten. Für EU-Binnenzahlung wurde analog Inlandszahlungsverkehr "geteilte Spesen" als Standard definiert.
In Österreich sind die Spesen für Inlandsüberweisungen in den Kontoführungsentgeltkonditionen enthalten. In anderen EU-Staaten gibt es aber auch Transaktionsspesen, welche pro Durchführung einer Inlandsüberweisung sofort verrechnet werden. Dem:Der Empfänger:in im EU-Ausland können bei EU-Binnenzahlungen nur jene Spesen erwachsen, die für Zahlungseingänge aus dem Land selbst anfallen. Diese sind jedoch pro Land unterschiedlich.
In den Nicht-Euro-Ländern werden Überweisungen wie Fremdwährungsüberweisungen im Inland (gemäß EU-Verordnung 2560/2001) bepreist. Dies gilt auch dann, wenn der:die Kund:in dort ein EUR-Konto unterhält (= Fremdwährungskonto).
Ergänzende Informationen zur EU-Binnenzahlung
Grenzüberschreitend innerhalb der EU-Staaten und EWR-Staaten*: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (inkl. Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin - französischer Teil), Griechenland, Irland, Island*, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein*, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen*, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.
Das Um und Auf: IBAN und BIC für Auslandsüberweisungen
Für die rasche Durchführung Ihres grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs benötigen Sie unbedingt IBAN und BIC. Die IBAN ist eine international genormte Darstellung der Bankverbindung. Sie enthält den Landescode, die Bank- und Kontodaten sowie eine Prüfziffer (z.B.: AT51 1200 0123 4567 8900).
Der BIC ist der weltweit verwendete Identifikationscode einer Bank, der oft auch als SWIFT-Code bezeichnet wird. Für die Bank Austria lautet der BIC: BKAUATWW.
Ihre persönliche IBAN und BIC finden Kund:innen der Bank Austria auf ihren Kontoauszügen (rechts oben), im Internetbanking (unter Finanzstatus - Umsatzliste) und auf Ihrer BankCard (Debitkarte).
IBAN-Rechner
Die Bank Austria hat sich entschlossen, keinen eigenen IBAN-Rechner zur Verfügung zu stellen. Die IBAN ist daher direkt beim Begünstigten zu erfragen.
Damit beauftragen Sie Ihre Überweisungen
- betragsunabhängig
- in jeder Währung
- weltweit.
Bei Überweisungen ins Ausland und gesondert beauftragten Eilüberweisungen werden die in der Überweisung enthaltenen Daten über die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien an das Kreditinstitut des Begünstigten weitergeleitet. Ein anderes Unternehmen, das diese Dienstleistungen weltweit anbietet, gibt es derzeit nicht, so dass österreichische Kreditinstitute für die Abwicklung des internationalen Zahlungsverkehrs regelmäßig keine Alternative zur Nutzung der Dienste von SWIFT haben. Ohne eine Zusammenarbeit mit SWIFT könnte ein österreichisches Kreditinstitut seinen Kunden keine Dienstleistungen im weltweiten Zahlungsverkehr anbieten. Das von den österreichischen Kreditinstituten genutzte SWIFT-Netz genügt technisch den höchsten Sicherheitsanforderungen.
Aus Gründen der Systemsicherheit speichert SWIFT die Transaktionsdaten vorübergehend in seinen Rechenzentren in den Niederlanden und USA.
Infolgedessen kann es dazu kommen, dass die in den USA von SWIFT gespeicherten Daten US-Behörden zum Zweck der Bekämpfung des internationalen Terrorismus offengelegt werden müssen.
Anlass dieser Information ist ein Auftrag der österreichischen Datenschutzbehörde unter Hinweis auf die Rechtslage.