Wer erbt den virtuellen Nachlass?
Digitales Vermächtnis – was ist das eigentlich?
Als digitaler Nachlass werden alle Online-Profile, digitalen Dokumente und Dateien bezeichnet, die Verstorbene im Internet hinterlassen. Dazu zählen Fotos, Videos, Blog-Posts oder Profile in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter ebenso wie anmeldepflichtige Seiten wie z.B. E-Mail-Konten, Cloud-Dokumente, Netflix und Online-Banking sowie Kryptowährungen und Wallets. Diese Daten können bedeutende finanzielle aber auch emotionale Werte repräsentieren.
Virtuelles Erbe

Wer sich in der Online-Welt bewegt, muss sich im Klaren sein, dass der digitale Fußabdruck ohne umsichtige Vorsorgemaßnahmen nach dem Ableben weiterhin bestehen bleibt. Das muss allerdings nicht sein. Die wenigsten Menschen befassen sich bereits zu Lebzeiten damit, was mit diesen Daten nach ihrem Tod passieren soll. Das mag zum einen daran liegen, sich nach dem Motto „Hinter mir die Sintflut“ nicht mit diesem Themenkomplex auseinandersetzen zu wollen, oder an der Tatsache, dass immer noch viel Unwissenheit zu diesem wichtigen Thema besteht.
Tipps zur Planung des digitalen Nachlasses
Meistens wissen die Angehörigen weder darüber Bescheid, auf welchen Online-Plattformen der:die Verstorbene aktiv war, noch kennen sie die entsprechenden Zugangsdaten wie Benutzernamen und Passwörter. Für die Hinterbliebenen führt diese Unkenntnis zu einem Spießrutenlauf, um die digitalen Daten endgültig löschen zu können. Es ist allerdings ganz einfach, als letztwillig Verfügender hier rechtzeitig und umfassend vorzusorgen.
Eine an einem sicheren Ort verwahrte und regelmäßig aktualisierte Bestandsliste aller digitalen Assets mit den zugehörigen Passwörtern und Anmeldeinformationen ist ein wichtiger Schritt, um die Hinterbliebenen im Umgang mit dem digitalen Erbe zu unterstützen und Orientierung in emotional schwierigen Zeiten zu geben. Neben der physischen Liste der Zugangsdaten bietet sich die technische Alternative des verschlüsselten USB-Sticks oder des Passwortmanagers an.
Möglichkeiten zur Regelung der Hinterlassenschaft in der Online-Welt

Weiters empfiehlt sich, schriftlich die gewünschte Vorgehensweise festzuhalten, wie mit den Hinterlassenschaften in der Online-Welt umzugehen ist. Die Daten können erhalten, gelöscht, archiviert oder an Angehörige, Erben oder Dritte übertragen werden. Als zusätzliche Vorsorge kann eine Vertrauensperson mit der Verwaltung des digitalen Nachlasses bestimmt werden.
Digitale Vorsorge für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit
Es macht auch Sinn, rechtzeitig in der Vorsorgevollmacht festzulegen, was mit meinen Daten im Netz im Vorsorgefall passieren soll. Wie schnell kann etwas Unvorhergesehenes passieren, wie z.B. ein Krankheitsfall, ein Haushalts- oder Autounfall, der zur – auch vorübergehenden – Handlungsunfähigkeit führt.
Fazit
Wer sich bewusst und frühzeitig mit der digitalen Vorsorge- und Nachlassplanung beschäftigt, übernimmt Verantwortung und gibt seinen Angehörigen eine klare Orientierungshilfe für den berühmten Fall der Fälle.
Vorsorge- und Nachfolgeexpert:innen der Bank Austria unterstützen unsere Kund:innen in der holistischen Generationenberatung auch bei diesem wichtigen Themenkomplex, damit individuelle Wünsche in die Vorsorgevollmacht und in das Testament einfließen und letztlich durch Notariate oder Rechtsanwaltskanzleien nach Maßgabe der rechtlichen Möglichkeiten umgesetzt werden. Damit am Ende das beruhigende Gefühl steht, umfangreich vorgesorgt zu haben.
Mag. Elke Esterbauer, CFP®, EFA®, Dipl. Coach
Zertifizierte ESG-Beraterin
Wealth Advisor - Wealth Planning
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