Aufgrund der europäischen SEPA-Verordnung wird seit 1. Februar 2016 die Information einer Überweisung von der auftraggebenden Bank nur mehr elektronisch an die Bank des Begünstigten weitergeleitet. Die Belegkopie verbleibt bei der Bank des Auftraggebers.
Information zur Zahlungsreferenz
Bei der Verarbeitung sieht die SEPA-Verordnung vor, dass eine vorhandene Zahlungsreferenz für die Weiterleitung bevorzugt wird. Es kann vorkommen, dass ein zusätzlich angedruckter bzw. ergänzter Text im Feld Verwendungszweck nicht an den Begünstigten weitergeleitet wird. Ist keine Zahlungsreferenz angegeben, wird der Text aus dem Feld Verwendungszweck verwendet. Bitte beachten Sie diese Umstellung bei ihren Prozessen.
Welche Belege können verwendet werden?
Die österreichweit einheitlichen Zahlungsverkehrsbelege (Überweisungen) unterliegen bestimmten Normen. Für Ihre Kund:innen können Sie daher die Zahlungsverkehrsbelege der Bank verwenden oder nach festgelegten Anforderungskriterien eigene Belege drucken lassen. Die notwendigen Unterlagen und Vorgaben (technische Anforderungen, Maßskizzen, Codierschablone sowie Musterdrucke) dazu erhalten Sie im Bedarfsfall bei der PaymentService Austria GmbH (ehem. STUZZA). Vor dem Massendruck von selbstbedruckten Belegen ist ein Teststapel von mindestens 20 Belegen an die Bank Austria zu senden, um nach positiver Prüfung für die Massenproduktion freigegeben zu werden.
Was ist bei Auslandsüberweisungen zu beachten?
Überweisungsbelege für Zahlungen ins Ausland (Auslandsüberweisungsauftrag) sind in Österreich einheitlich. Das Auslandsüberweisungsformular (siehe Downloadbox) ist für Auslandszahlungen außerhalb des SEPA Raumes bzw. innerhalb des SEPA Raumes für nicht EUR-Zahlungen zu verwenden.