Aufgrund der europäischen SEPA-Verordnung wird seit 1. Februar 2016 die Information einer Überweisung von der auftraggebenden Bank nur mehr elektronisch an die Bank des Begünstigten weitergeleitet. Die Belegkopie verbleibt bei der Bank des Auftraggebers.
Die österreichweit einheitlichen Zahlungsverkehrsbelege (Überweisungen) unterliegen bestimmten Normen. Für Ihre Kunden können Sie daher die Zahlungsverkehrsbelege der Bank verwenden oder nach festgelegten Anforderungskriterien eigene Belege drucken lassen. Die notwendigen Unterlagen und Vorgaben (technische Anforderungen, Maßskizzen, Codierschablone sowie Musterdrucke) dazu erhalten Sie im Bedarfsfall bei der Studiengesellschaft für Zusammenarbeit im Zahlungsverkehr GmbH (STUZZA). Vor dem Massendruck von selbstbedruckten Belegen ist ein Teststapel von mindestens 20 Belegen an die Bank Austria zu senden, um nach positiver Prüfung für die Massenproduktion freigegeben zu werden.