Vom Erben über das Schenken bis hin zum Stiften – die Berater:innen der Bank Austria stehen Ihnen zur Seite.

Vermögensweitergabe

Das Leben kann unerwartete Wendungen nehmen und daher ist es sinnvoll, frühzeitig die Weitergabe des Vermögens zu gestalten. Damit die Abwicklung der Vermögensweitergabe ordnungsgemäß abläuft und Missverständnisse zwischen den Beteiligten im Nachhinein vermieden werden, kümmern Sie sich zu Lebzeiten um ein Testament.

Checkliste

Folgende Punkte sind für die Vermögensweitergabe zu beachten:

  • Treffen Sie möglichst früh Ihre letztwilligen Anordnungen.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis aller Ihrer Vermögenswerte.
  • Sichern Sie rechtzeitig Ihren Lebensstandard und den Ihrer Angehörigen. Prüfen Sie die Vor- und Nachteile des Verschenkens und Vererbens.
  • Sorgen Sie für entstehende Pflichtteile und Steuerbelastungen vor.

Leitfaden für den Ablauf nach einem Todesfall  

Kompetente Beratung bei der Vermögensweitergabe

Die Berater:innen der Bank Austria stehen Ihnen gerne zur Seite. Sie unterstützen Sie dabei, eine maßgeschneiderte Lösung zu erstellen.
So können Sie zeitgerecht klare Verhältnisse schaffen und spätere Probleme und Auseinandersetzungen vermeiden. Bei Fragen zur allgemeinen Rechtslage und des Steuerrechts beraten Sie Notar:innen, Rechtsanwält:innen und Steuerberater:innen.

Abwicklung der Verlassenschaft

Um Ihnen den Weg nach dem Verlust eines Angehörigen zu erleichtern, unterstützen wir Sie im Prozess des Verlassenschaftsverfahrens.

Meldung des Todesfalls

Die Meldung des Todesfalls ermöglicht es bei einer:m alleinigen Kontoinhaber:in, alle Konten und Werte, bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens zu sperren. Bei weiteren Kontoinhaber:innen kann über die Konten und Werte weiterhin verfügt werden. Bitte beachten Sie auch unser Informationsblatt für Hinterbliebene

Erben von Giro- und Sparkonten bis 100.000 Euro

Als erbberechtige Person können Sie die Schließung und Gutschrift oder Weiterführung der betroffenen Konten über unser Online-Formular beantragen.

Erben von Giro- und Sparkonten ab 100.000 Euro bzw. Sparbücher, Wertpapiere, Kredite, Safes

Um Ihnen den Weg nach dem Verlust eines Angehörigen zu vereinfachen, können Sie den Verlassenschaftsbeschluss online hochladen. Sobald Ihr Antrag bei uns eingelangt ist, werden Sie zeitnah von einem:einer Expert:in betreffend eines Termins kontaktiert.


Lebensversicherungen zur Generationenvorsorge

Lebensversicherungen können einen wichtigen Bestandteil für die Generationsvorsorge und Vermögensweitergabe darstellen. Sie ermöglichen es, Familien und Partner:innen abzusichern und Vermögen selbstbestimmt weiterzugeben. Die Bank Austria bietet dabei in Kooperation mit ERGO maßgeschneiderte Produkte für Ihre Bedürfnisse an.

Rechtliche Informationen

Bitte beachten Sie: Nicht für Kund:innen mit Wohnsitz im Ausland!

 
* Die steuerliche Mindestanlagedauer beträgt 15 Jahre bzw. 10 Jahre für Versicherungsnehmer:innen und versicherte Personen, die jeweils bei Vertragsabschluss das 50. Lebensjahr vollendet haben.
** Informationen zum Erbrecht erhalten Sie bei Ihrem:Ihrer Notar:in oder Ihrem:Ihrer Rechtsanwält:in. 


Die „ERGO fürs Sparen“, die „ERGO fürs Leben“ und die „ERGO fürs Investment“ sind Lebensversicherungen, die „ERGO Bestattungsvorsorge“ ist eine Ablebensversicherung und diese sind Produkte der ERGO Versicherung Aktiengesellschaft.
Die Basisinformationsblätter (Überblick zu Veranlagungsrisiken und -chancen) für die „ERGO fürs Leben“ sowie „ERGO fürs Investment“ Versicherungen finden Sie auf der Homepage der ERGO unter: www.ergo-versicherung.at/priip

Die UniCredit Bank Austria AG ist in der Versicherungsvermittlung im Nebengewerbe vertraglich gebundener Versicherungsagent der ERGO Versicherung Aktiengesellschaft, ERGO Center, Businesspark Marximum / Objekt 3, Modecenterstraße 17, 1110 Wien. Die UniCredit Bank Austria AG ist zum Empfang von Prämien und von für den:die Kund:in bestimmten Beträgen berechtigt. GISA-Zahl: 27506127

Die vorliegenden Marketinginformationen stellen keine Beratung oder Empfehlung dar. Insbesondere sind sie kein Angebot und keine Aufforderung zum Abschluss einer Versicherung und keine Aufforderung ein solches Angebot zu stellen. Sie dienen nur der Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse des:der Kund:in bezogene Beratung nicht ersetzen. Ob ein bestimmtes Produkt für Sie geeignet ist, hängt von Ihren persönlichen Zielen, Ihrer Risikobereitschaft und dem Zeitraum ab, in dem Sie gedenken die Anlage zu halten. Reden Sie mit Ihrem:Ihrer Berater:in.

Stand: April 2024

Das könnte Sie auch interessieren