Über den EinkaufsManagerIndex

Im UniCredit Bank Austria EinkaufsManagerIndex (EMI) finden Sie die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage durch ausgewählte Einkaufsmanager.

Nahost-Konflikt belastet die Erholung der österreichischen Industrie

„Der UniCredit Bank Austria EinkaufsManagerIndex sank im April auf 51,2 Punkte. Trotz der Verunsicherung durch den Nahostkonflikt überschritt der Indikator nach dem 4-Jahreshoch im Vormonat somit erneut die Neutralitätsgrenze von 50 Punkten, ab der Wachstum signalisiert wird“, meint UniCredit Bank Austria Chefökonom Stefan Bruckbauer und ergänzt: „Die geopolitischen Spannungen haben die Erholung der österreichischen Industrie spürbar zu belasten begonnen. Angesichts der Störung der Energieversorgung durch die Blockade der Straße von Hormus und der Beschädigung von Energieverarbeitungsanlagen in den Anrainerstaaten droht - abhängig von der Dauer des Konflikts - der für Österreichs Industrie der Rückfall in eine Rezession. Noch besteht leichter Optimismus in der heimischen Industrie. Der Index der Produktionserwartungen sank im April jedoch auf 53,7 Punkte, den niedrigsten Wert seit über einem Jahr.“

  • Der UniCredit Bank Austria EinkaufsManagerIndex sank im April auf 51,2 Punkte 
  • Weniger Neugeschäft sorgte für eine leichte Verringerung der Produktion in den österreichischen Industriebetrieben 
  • Der Jobabbau beschleunigte sich im April wieder deutlich 
  • Der hohe Kostendruck verursachte den stärksten Anstieg der Abgabepreise seit über drei Jahren 
  • Zunehmende Versorgungsängste und der Nachfragerückgang führten zu einem Anstieg der Bestände in den Vormateriallagern und Fertigwarenlagern 
  • Kapazitätsengpässe, Rohstoffknappheit und Störungen im Transport aufgrund des Nahostkonflikts lösten eine deutliche Verlängerung der Lieferzeiten aus  
  • Optimismus nimmt ab: Die Geschäftserwartungen binnen Jahresfrist sanken im März auf 53,7 Punkte, den niedrigsten Wert seit mehr als einem Jahr

UniCredit Bank Austria EinkaufsManagerIndex (PDF)
Methodik (PDF)

Stand: 28. April 2026.

 

Rechtliche Hinweise

Diese Publikation ist keine Anlageberatung, Anlageempfehlung, Marketingmitteilung oder Finanzanalyse dar. Insbesondere ist sie kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren und keine Aufforderung ein solches Angebot zu stellen. Sie dient nur der Erstinformation und kann eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse des:der Anleger:in bezogene Beratung nicht ersetzen.
Es handelt sich um eine Analyse aufgrund öffentlich zugänglicher Wirtschaftsdaten. Trotz sorgfältiger Recherche und der Verwendung verlässlicher Quellen kann keine Verantwortung für Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität und Genauigkeit übernommen werden.
Jede Veranlagung in Wertpapieren ist mit Risiken verbunden. Anlagewert und Erträge können plötzlich und in erheblichem Umfang schwanken und daher nicht garantiert werden. Es besteht die Möglichkeit, dass der:die Anleger:in nicht die gesamte inves-tierte Summe zurückerhält, unter anderem dann, wenn die Kapitalanlage nur für kurze Zeit besteht. Unter Umständen ist auch ein Totalverlust möglich.
Mögliche (Rück-) Zahlungen aus dem Produkt schützen Anleger:innen möglicherweise nicht gegen ein Inflationsrisiko. Es kann also nicht zugesichert werden, dass die Kaufkraft des investierten Kapitals von einem allgemeinen Anstieg der Konsumgüterpreise unberührt bleibt.
Zahlenangaben bzw. Angaben zur Wertentwicklung beziehen sich auf die Vergangenheit und die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse.
Nur im Rahmen einer Anlageberatung kann die UniCredit Bank Austria AG die persönlichen Verhältnisse der Kund:innen (Anlageziele, Erfahrungen und Kenntnisse, Risikoneigung, finanzielle Verhältnisse und finanzielle Verlusttragfähigkeit) berücksichtigen sowie eine produktspezifische Eignungsprüfung durchführen.
Wir weisen darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen bzw. betrieblichen Verhältnissen des:der Anlagers:in abhängt und die Angaben über die Steuervorteile auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht werden, die künftigen Änderungen unterworfen sein kann und über deren Beibehaltung keine Auskunft gegeben werden kann.

Das könnte Sie auch interessieren: