Besser verstehen. Passender nutzen.

Wohnbauförderung auf einen Blick
- Förderungen für Kauf, Neubau oder Sanierung möglich
- Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Bundesland
- Einkommensgrenzen können relevant sein
- Antrag häufig vor Projektbeginn erforderlich
- Förderung als Zuschuss oder Darlehen möglich
Wichtige Fragen
Grundlagen:
Die Wohnbauförderung ist eine staatliche Hilfe, die leistbares Wohnen ermöglicht. Sie unterstützt sowohl beim Neubau eines Hauses als auch beim Wohnungskauf oder bei Sanierungen und Renovierungen. Dabei steht im Vordergrund, Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig nachhaltiges, energieeffizientes Bauen zu fördern.
In Österreich stehen mehrere Fördermodelle zur Verfügung. Dazu gehören nicht rückzahlbare Zuschüsse, günstige Darlehen mit niedrigem Zinssatz sowie finanzielle Unterstützungen zur monatlichen Kreditbelastung. Zusätzlich gibt es oft Bonusprogramme, etwa für Familien oder für besonders energieeffiziente Bau- und Sanierungsmaßnahmen. In vielen Fällen können diese Förderungen miteinander kombiniert werden.
Die Wohnbauförderung wird in Österreich nicht zentral geregelt, sondern von den einzelnen Bundesländern vergeben. Dadurch hat jedes Bundesland eigene Richtlinien, Förderhöhen und Voraussetzungen. Ein genauer Blick auf die regionalen Bestimmungen ist deshalb besonders wichtig.
Voraussetzungen & Anspruch:
Die Förderung richtet sich in erster Linie an Privatpersonen, die Wohnraum für den Eigenbedarf schaffen oder verbessern möchten. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt wird und bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Auch die Haushaltsgröße spielt eine wichtige Rolle bei der Beurteilung.
Um eine Förderung zu erhalten, müssen einige grundlegende Kriterien erfüllt sein. Dazu zählen unter anderem ein Einkommen innerhalb der jeweiligen Fördergrenzen, die Eigennutzung der Immobilie sowie der rechtmäßige Aufenthaltsstatus. Je nach Bundesland können zusätzliche Anforderungen gelten, etwa hinsichtlich Energieeffizienz oder Bauweise.
Ja – in den meisten Fällen stellt die Wohnbauförderung einen erheblichen finanziellen Vorteil dar. Sie reduziert sowohl die Anfangsinvestition als auch die laufenden Kosten und macht Projekte oft erst möglich oder deutlich attraktiver. Wer sich frühzeitig informiert, kann oftmals einen wesentlichen Teil der Gesamtkosten einsparen.
Förderhöhe & Finanzierung:
Die Höhe der Förderung variiert stark je nach Bundesland und individueller Situation. Zuschüsse bewegen sich oft im Bereich von mehreren tausend Euro, während geförderte Darlehen deutlich höhere Beträge erreichen können. Entscheidend sind dabei Faktoren wie Einkommen, Haushaltsgröße, Größe der Immobilie und energetischer Standard.
Antragstellung:
Der Antrag sollte vor dem Kauf, Baubeginn oder Start der Sanierung gestellt werden. Wird dieser zu spät eingereicht, kann der Anspruch auf Förderung verloren gehen. Eine frühzeitige Planung ist daher entscheidend, um alle Möglichkeiten optimal zu nutzen.
Die Beantragung erfolgt direkt über die zuständigen Stellen des jeweiligen Bundeslandes. In Wien beispielsweise über die Magistratsabteilung 50, in Niederösterreich über das Amt der Landesregierung und entsprechend in den übrigen Bundesländern über die jeweiligen Landesstellen. Dort erhalten Sie alle Details zu Voraussetzungen, Förderhöhen und Ablauf.
Burgenland: https://www.burgenland.at/themen/bauen/wohnen/wohnbaufoerderung/
Kärnten: https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-11/Wohnbau
Niederösterreich: https://www.noe.gv.at/noe/Foerderungen/Foerderungen-alle.html
Oberösterreich: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/12819.htm
Salzburg: https://www.salzburg.gv.at/themen/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung
Steiermark: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12835871/163702741
Tirol: https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/
Vorarlberg: https://vorarlberg.at/bauen-wohnen
Wien: https://www.wien.gv.at/wohnen/foerderung-fuer-wohnnen-und-wohnbau
Förderstellen der Bundesländer
Die Wohnbauförderung wird von den einzelnen Bundesländern vergeben. Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle über Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten in Ihrem Bundesland.
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien
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Der Gutschein ist pro Kund:in einmalig einlösbar, nicht mit anderen Wohnbonus-Gutscheinen oder sonstigen Ermäßigungen der Bearbeitungsspesen kombinierbar und nicht in bar ablösbar. Die Gewährung der Wohnfinanzierung setzt eine positive Bonitätsprüfung voraus. Aktion gültig bis 31.12.2026.
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