Was bei Erbschaft oder Trennung wichtig sein kann.
Veränderungen im Leben bringen oft auch Veränderungen rund um die eigene Immobilie mit sich. Ob im Erbfall oder nach einer Trennung – plötzlich steht man vor der Frage: Was passiert mit dem gemeinsamen Eigentum? Eine mögliche Lösung ist es, den Anteil der anderen Person zu übernehmen und Alleineigentum zu schaffen. Doch dieser Schritt will gut überlegt sein und bringt sowohl rechtliche als auch finanzielle Aspekte mit sich.

Eigentumsanteile übernehmen auf einen Blick
- Eigentumsanteile werden häufig im Rahmen einer Erbschaft oder nach einer Trennung übernommen.
- Grundlage für die Übernahme ist meist der aktuelle Marktwert der Immobilie.
- Häufig ist eine Ausgleichszahlung an die ausscheidende Person erforderlich.
- Bestehende Finanzierungen müssen neu geprüft oder angepasst werden.
- Rechtliche und finanzielle Aspekte sollten frühzeitig berücksichtigt werden.
Als MyHome Community wollen wir Ihnen gemeinsam mit Notarin Sigrid Lukanec wertvolle Tipps zu diesem Thema geben – mit fundiertem Wissen, praxisnaher Orientierung und dem Ziel, Sie bei Ihrer Entscheidung zu unterstützen. Gerade bei sensiblen Themen wie Eigentum, Familie oder Trennung ist es wichtig, alle Möglichkeiten zu kennen und gut informiert zu handeln.
Wichtige Fragen
Definition:
Von einer Eigentumsanteilsübernahme spricht man, wenn eine Person den Anteil eines Miteigentümers an einer Immobilie erwirbt oder übertragen bekommt. Sie tritt damit in die rechtliche und wirtschaftliche Stellung des bisherigen Eigentümers ein und übernimmt die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Je nach Ausgangssituation kann dadurch Miteigentum bestehen bleiben oder Alleineigentum entstehen. In Österreich erfolgt die Übertragung durch einen entsprechenden Vertrag und die anschließende Eintragung im Grundbuch.
Grundlagen:
In der Praxis entstehen solche Situationen meist durch einschneidende Veränderungen im Leben. Besonders häufig ist dies bei Erbschaften der Fall, wenn mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie übernehmen und sich entscheiden müssen, wie sie künftig damit umgehen. Ebenso kommt es bei Trennungen oder Scheidungen dazu, dass eine Person in der Immobilie bleiben möchte, während die andere ihren Anteil abgibt. Auch unabhängig davon kann es vorkommen, dass ein:e Miteigentümer:in aus finanziellen oder persönlichen Gründen aussteigen möchte.
Wer in Österreich einen Eigentumsanteil übernimmt, tritt rechtlich und wirtschaftlich in die Position des bisherigen Miteigentümers ein. Das bedeutet, dass man künftig allein über die Immobilie verfügen kann, jedoch auch die gesamte Verantwortung trägt. Dazu zählen unter anderem laufende Kosten, Instandhaltungen sowie mögliche finanzielle Verpflichtungen wie Kredite.
Bewertung & Finanzierung:
Die Berechnung erfolgt üblicherweise auf Basis des aktuellen Marktwerts der Immobilie. Dieser wird oft durch eine professionelle Bewertung oder ein Gutachten bestimmt. Von diesem Wert werden bestehende Schulden abgezogen. Der verbleibende Betrag wird entsprechend der Eigentumsanteile aufgeteilt. So ergibt sich zumeist eine faire Grundlage für die Auszahlung. Eine Verpflichtung zur Ermittlung des Wertes besteht jedoch nicht, dieser kann auch einvernehmlich festgelegt werden.
In den meisten Fällen ist eine Ausgleichszahlung notwendig. Diese soll sicherstellen, dass der:die ausscheidende Eigentümer:in seinen:ihren Anteil in finanzieller Form erhält. Gerade bei Trennungen oder Erbschaften ist dies ein zentraler Punkt, um eine faire Lösung für alle Beteiligten zu schaffen. Eine rechtliche Verpflichtung zu einer Ausgleichszahlung besteht jedoch nicht, die Übertragung kann auch unentgeltlich in Form einer Schenkung erfolgen.
Ein laufender Kredit ist eng an die finanzielle Situation der bisherigen Eigentümer:innen geknüpft. Wird ein Anteil übernommen, muss geklärt werden, ob der Kredit von einer Person allein weitergeführt werden kann. Dafür ist die Zustimmung der Bank erforderlich. Alternativ könnte nach positiver Bonitätsprüfung eine neue Finanzierung abgeschlossen werden, um bestehende Verpflichtungen abzulösen.
Rechtliches:
Die Übertragung eines Eigentumsanteils ist ein rechtlich bindender Vorgang. Daher muss dieser durch eine:n Notar:in beurkundet werden. Der:Die Notar:in soll sicherstellen, dass alle Vereinbarungen korrekt festgehalten werden, und kümmert sich um die Eintragung im österreichischen Grundbuch. Erst mit dieser Eintragung wird die neue Eigentumssituation offiziell wirksam.
Ob und welche Steuern anfallen, hängt von der konkreten Situation ab. Innerhalb enger Familienverhältnisse – etwa bei Erbschaften oder zwischen Ehepartnern – gibt es häufig steuerliche Begünstigungen. Bei Liegenschaftserwerben fällt grundsätzlich Grunderwerbsteuer an, bei entgeltlichen Übertragungen kann zusätzlich Immobiienertragssteuer anfallen. Konkrete Informationen zum Steuerrecht erhalten Sie bei Ihrem:Ihrer Notar:in oder Ihrem:Ihrer Rechtsanwalt:Rechtsanwältin.
Entscheidung & Planung:
Die größte Herausforderung ist meist die Finanzierung. Eine Person muss die Immobilie künftig alleine tragen können. Zusätzlich kann es schwierig sein, sich auf einen fairen Preis zu einigen. Auch die Zustimmung der Bank kann eine Hürde darstellen. Neben den sachlichen Themen spielen oft auch emotionale Aspekte eine Rolle.
Der größte Vorteil liegt in der Klarheit. Als Alleineigentümer:in können Entscheidungen unabhängig getroffen werden, ohne Abstimmungen mit anderen. Das schafft Flexibilität und vereinfacht viele Prozesse rund um die Immobilie.
Vor der Entscheidung sollte genau geprüft werden, ob die Immobilie langfristig zur eigenen Lebenssituation passt. Ebenso wichtig ist eine realistische Einschätzung der finanziellen Belastung. Eine professionelle Beratung durch Bank, Notar:in oder Immobilienexpert:in kann helfen, Risiken zu minimieren und Sicherheit zu gewinnen.
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Die Inhalte dieser Seite wurden in Zusammenarbeit mit Notarin Sigrid Lukanec erstellt.
- *Der Gutschein in Höhe von 300 Euro wird bei erfolgreichem Abschluss einer neuen Wohnfinanzierung als Abzug von den Bearbeitungsspesen berücksichtigt. Die Weitergabe des Gutscheins stellt keine Vermittlungstätigkeit dar. Eine Anrechnung auf bereits bestehende Wohnfinanzierungen, Umschuldungen oder Kreditaufstockungen ist ausgeschlossen. Ebenso sind über Kreditvermittler eingereichte Finanzierungen von der Aktion ausgenommen.
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