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Damit Sie von Beginn an nichts Wichtiges übersehen.

Ein Kaufanbot ist mehr als ein unverbindliches Angebot: In Österreich kann es mit Annahme durch den:die Verkäufer:in bereits zu einem rechtlich bindenden Kaufvertrag werden. Der anschließende Kaufvertrag regelt alle Details des Eigentumsübergangs verbindlich. Wer vorschnell unterschreibt, könnte oft bereits erhebliche finanzielle Verpflichtungen eingehen, aus denen man unter Umständen nicht einfach zurücktreten kann. Umso wichtiger ist es, möglichst gut informiert zu sein.

Kaufanbot & Kaufvertrag auf einen Blick

  • Ein Kaufanbot kann bereits rechtlich verbindlich sein.
  • Aufschiebende Bedingungen können zusätzliche Sicherheit bieten.
  • Neben dem Kaufpreis entstehen weitere Kosten, etwa für Steuern, Gebühren oder Vertragsabwicklung.
  • Der Kaufvertrag regelt die Details der Transaktion und des Eigentumsübergangs.
  • Eigentümer:in werden Sie in der Regel erst mit der Eintragung ins Grundbuch.
Rolf-Philipp Kämpf, Notarsubstitut
Rolf-Philipp Kämpf, Notarsubstitut

Die MyHome Community unterstützt Sie gemeinsam mit Notarsubstitut Rolf-Philipp Kämpf vom Notariat Peter Bauer dabei, einige zentrale Aspekte besser zu verstehen, um Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen. 

Wichtige Fragen

Vor dem Kaufanbot:

Welche Unterlagen sind vor Unterfertigung des Kaufanbots notwendig?

Bevor ein Kaufanbot unterfertigt werden sollte, ist es ratsam Einsicht in den Bauakt zu nehmen bzw. die relevanten Dokumente wie beispielsweise Wohnungseigentumsvertrag, Protokolle der Wohnungseigentümerversammlung oder Reparaturrücklage, zu sichten.

Was sollte im Kaufpreis genau geregelt sein?

Neben dem Kaufpreis sollte klar festgelegt werden, was darin enthalten ist – etwa eine Küche, Möbel, Zustand oder ein Parkplatz. So vermeiden Sie spätere Unklarheiten.

Welche zusätzlichen Kosten kommen auf mich zu?

Neben dem Kaufpreis fallen weitere Kosten an, die oft unterschätzt werden. Dazu zählen unter anderem Steuern, Gebühren, Vertragskosten und Maklerprovisionen. Insgesamt sollten Sie mit rund 8 bis 10 % Zusatzkosten rechnen.

Das Kaufanbot:

Ist ein Kaufanbot bereits rechtlich bindend?

Ja, in vielen Fällen ist ein Kaufanbot bereits verbindlich. Mit der Annahme durch die Verkäuferin:den Verkäufer kann ein rechtsgültiger Kaufvertrag entstehen. Ein Rücktritt ist dann meist nur eingeschränkt oder mit Kosten möglich. Dabei können bereits steuerliche Folgen eintreten, insbesondere die Grunderwerbsteuer. Eine Rückerstattung nach § 17 GrEStG ist nur bei vollständiger Rückabwicklung und unter strengen Voraussetzungen möglich.

Wie lange ist ein Kaufanbot gültig?

Die Gültigkeit legen Sie im Kaufanbot selbst fest. Eine klare Frist – meist zwischen 7 und 14 Tagen – sorgt dafür, dass Ihr Angebot nicht unnötig lange offenbleibt.

Welche Rolle spielen aufschiebende Bedingungen?

Aufschiebende Bedingungen sind Ihr wichtigster Schutz. Sie stellen sicher, dass das Kaufanbot nur unter bestimmten Voraussetzungen gilt – etwa bei positiver Finanzierungszusage oder rechtlicher Prüfung. Ohne diese Absicherung sind Sie unter Umständen bereits gebunden.

Kaufvertrag & rechtliche Absicherung:

Warum brauche ich eine:n Notar:in oder Anwalt:Anwältin?

Ein:e Notar:in oder Anwalt:Anwältin sorgt für die rechtliche Absicherung des gesamten Kaufprozesses. Dazu gehören die Vertragserstellung sowie die sichere Abwicklung über ein Treuhandkonto, um etwaige Insolvenzrisiken auszutarieren.

Wann wird der Kaufvertrag abgeschlossen?

Der Kaufvertrag wird in der Regel nach Annahme des Kaufanbots erstellt. Er konkretisiert alle zuvor vereinbarten Punkte und wird von einem:einer Notar:in oder Rechtsanwalt:Rechtsanwältin ausgearbeitet. 

Wer erstellt den Kaufvertrag?

In der Regel wird der Kaufvertrag von einem:einer Notar:in oder Rechtsanwalt:Rechtsanwältin erstellt. Oft bestimmt dies der:die Käufer:in oder es wird einvernehmlich festgelegt. Wichtig ist, dass die Interessen beider Parteien ausgewogen berücksichtigt werden.

Was wird im Kaufvertrag genau geregelt?

Der Kaufvertrag enthält sämtliche Details der Transaktion, insbesondere Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Übergabetermin, Gewährleistung, Lastenfreiheit der Immobilie sowie die Eintragung ins Grundbuch.

Kann ich vom Kaufvertrag noch zurücktreten?

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, etwa wenn vertraglich vereinbarte Rücktrittsrechte bestehen. Ohne solche Regelungen ist ein Ausstieg meist nur mit erheblichen Kosten, einem Gerichtsverfahren oder gar nicht möglich.

Kaufpreis & Abwicklung:

Muss ich die Maklerprovision immer bezahlen?

Das hängt von den Vereinbarungen im Kaufanbot bzw. Vermittlung des Geschäfts samt Namhaftmachung der Parteien, ab. In vielen Fällen ist die Provision fix geregelt – teilweise auch dann, wenn der Kauf nicht zustande kommt. Ein genauer Blick auf die Vertragsklauseln ist daher entscheidend.

Wie läuft die Kaufpreiszahlung ab?

Die Kaufpreiszahlung erfolgt üblicherweise über ein Treuhandkonto eines:einer Notars:Notarin oder Rechtsanwalts:Rechtsanwältin. Der Betrag wird erst dann an die Verkäuferin:den Verkäufer ausbezahlt, wenn alle Voraussetzungen der Treuhandvereinbarung erfüllt sind.

Was ist die Treuhandabwicklung?

Bei der Treuhandabwicklung verwaltet ein:e Notar:in oder Anwalt:Anwältin den Kaufpreis treuhändig. Damit wird sichergestellt, dass Käufer:in und Verkäufer:in gleichermaßen abgesichert sind und die Zahlung erst bei rechtmäßiger Durchführung und Auszahlungsreife erfolgt.

Übergabe & Eigentum:

Wann erfolgt die Übergabe der Immobilie?

Der genaue Übergabetermin wird im Kaufanbot, spätestens im Kaufvertrag, festgelegt. Wichtig sind ein konkretes Datum, der Zustand der Immobilie bei Übergabe sowie der Zeitpunkt, ab dem Sie diese nutzen können.

Was bedeutet „gekauft wie gesehen“ konkret?

Diese Formulierung bedeutet meist, dass die Gewährleistung eingeschränkt ist. Sichtbare Mängel gehen in der Regel zu Lasten der Käuferin:des Käufers. Eine sorgfältige Prüfung vorab ist daher besonders wichtig.

Wann werde ich ins Grundbuch eingetragen?

Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt nach (beglaubigter) Unterfertigung des Kaufvertrags und Zahlung des Kaufpreises. Erst mit der Eintragung werden Sie rechtlich als Eigentümer:in der Immobilie anerkannt.

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Rechtliche Informationen

Die Inhalte dieser Seite wurden in Zusammenarbeit mit Notarsubstitut Rolf-Philipp Kämpf vom Notariat Peter Bauer erstellt.

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