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Schritt für Schritt mit FondsSparen investieren

Mit FondsSparen investieren Sie nach und nach in Fonds und können das Potenzial der Finanzmärkte nutzen. Sie wählen einen oder mehrere Fonds, passend zu Ihren Anlagezielen und erwerben Anteile an diesen Fonds.
Je nach persönlicher Risikoneigung können Sie Fonds auswählen, deren Vermögen überwiegend in Aktien, Anleihen oder einer Kombination aus beidem investiert ist. Es steht eine große Auswahl an Fonds verschiedener Fondsgesellschaften bereit.

Aktion

FirstInvest Aktion für Kund:innen ohne Wertpapierdepot (18 bis 30 Jahre)

  • Online-FondsSparen: 30 Euro Bonus pro Kund:in bei Eröffnung eines Depots bis 22.06.2026 in der MobileBanking App und Einrichtung eines Online Wertpapierdauerauftrags innerhalb von 30 Tagen nach Depoteröffnung. Die Gutschrift des Bonus erfolgt nach der ersten Investition, spätestens jedoch 75 Tage nach der Depoteröffnung auf das Bank Austria Konto.
  • Wertpapierdepot: 3 Jahre kostenlose Depotführung für das in der MobileBanking App eröffnete Depot, ab dem Eröffnungszeitpunkt, bei Eröffnung bis spätestens 22.06.2026.

Vorteile

Risiken

  • Wert & Rendite sind nicht garantiert
  • Durch Kursschwankungen sind Kapitalverluste, auch ein Totalverlust, möglich
  • Kosten mindern Erträge
  • Transaktionen in Wertpapiere sind kostenpflichtig
  • Fremdwährungen können den Fondswert negativ beeinflussen
  • Risiko, dass die Kaufkraft des investierten Kapitals durch die Inflation nicht erhalten bleibt (Inflationsrisiko)
  • Manche Fonds sind von den Entwicklungen eines bestimmten Marktes abhängig (z.B. Regionale Fonds, Themenfonds, nachhaltige Fonds)

Und so funktioniert’s:

Schritt 1:
Depot eröffnen – mit 3 Jahren kostenloser Depotführung. Über den untenstehenden Button gelangen Sie in den MobileBanking Shop, wählen dort das FirstInvest-Aktion aus und starten den Online Eröffnungsprozess.

Schritt 2:
Nach der erfolgreichen Eröffnung Ihres Depots gelangen Sie über den Pfad Startseite › Depot › Möglichkeiten › FondsSparen zu einer Übersicht der verfügbaren Fonds mit ihren jeweiligen Anlageschwerpunkten.

Schritt 3:
Den Fonds Ihrer Wahl auswählen und einen Wertpapier-Dauerauftrag einrichten. Nach der 1. Investition erhalten Sie den 30 Euro Bonus innerhalb von 75 Tagen direkt auf Ihr Bank Austria Konto gutgeschrieben.

Fragen & Antworten

Zum Anlage-Lexikon

Welche Kosten fallen beim Kauf eines Fonds an?

Zunächst fällt bei der Anschaffung von Investmentfondsanteilen eine einmalige Gebühr, die sogenannten „Kaufspesen“ an. Die Kaufspesen sind immer ein Prozentsatz des Rechenwerts eines Investmentfondsanteiles. Im Preisaushang der UniCredit Bank Austria AG werden die Kaufspesen für Investmentfonds als „Entgelt in Höhe des Ausgabeaufschlags lt. Prospekt” bezeichnet. 

Als Anteilseigner eines Fonds zahlen Sie zudem jährlich eine feste Gebühr an die Fondsgesellschaft, die „laufende Gebühr“. Darin enthalten sind zum Beispiel Kosten für Verwaltung und Management, Wirtschaftsprüfungen und die Erstellung von Rechenschaftsberichten. Zusätzlich fallen weitere Bankspesen wie z.B. Depotführungskosten bzw. Verkaufsspesen an. 

Wir stellen Ihnen vor dem Kauf oder Verkauf eines Wertpapierproduktes eine genaue Aufstellung aller voraussichtlichen Kosten zur Verfügung. Jährlich im Nachhinein erhalten Sie zudem eine Übersicht aller tatsächlich anfallenden Kosten Ihres Anlageproduktes. 

Ab welchem Betrag ist FondsSparen möglich?

FondsSparen kann bereits mit kleinen regelmäßigen Beträgen eingerichtet werden. Der Mindestanlagebetrag ist 30 EUR monatlich.

Was passiert steuerlich beim FondsSparen?
  • Ausschüttungen, ausschüttungsgleiche Erträge und realisierte Wertsteigerungen unterliegen der KESt iHv 27,5%.
  • Die KESt wird von der Bank Austria einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt.

Hinweis: Diese Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar. Die steuerliche Behandlung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein.

Was bedeuten die Begriffe „Thesaurierend“ und „Ausschüttend“?

Bei Investmentfonds unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei Arten der Ertragsverwendung: „Thesaurierung“ und „Ausschüttung“. 

Ein leichter verständliches Wort für Thesaurierung ist „Reinvestition“. Anleger:innen erhalten die erwirtschafteten Fondsbeträge eines Rechnungsjahres nicht ausbezahlt. Sie verbleiben stattdessen dauerhaft im Fondsvermögen und erhöhen so permanent den Anteilwert. 

Bei „ausschüttenden” Fonds werden die im Rechnungsjahr erwirtschafteten Fondserträge direkt an die Anteilseigner:innen ausbezahlt (= ausgeschüttet). Genau wie Aktienkurse sich nach einer Dividendenzahlung verringern, bewirkt eine Ausschüttung einen Rückgang des Fondspreises. Denn am Tag der Ausschüttung wird der Ausschüttungsbetrag dem Fondsvermögen entnommen. 

Aber Vorsicht: Es kann auch vorkommen, dass ausschüttende Anteilsklassen keine Ausschüttungen vornehmen, wenn z.B. das Fondsmanagement sich gegen eine Ausschüttung entscheidet oder der Fonds keine ordentliche Erträge erwirtschaftet hat. 

Welche Arten von Fonds gibt es und wie unterscheiden sie sich?

Fonds unterscheiden sich im Detail erheblich nach Art der Anlage- und Finanzprodukte, in die sie laut ihren Fondsbestimmungen investieren können. Im Wesentlichen gibt es die folgenden Arten von Investmentfonds:

  1. Aktienfonds investieren ihr Anlagevermögen zum Großteil in Aktien. Die Aktien können dabei aus aller Welt kommen oder nur aus einem Land oder aus einem Index oder einer bestimmten Branche, je nachdem, welches Ziel der Aktienfonds verfolgt. 
     
  2. Anleihenfonds (auch als Rentenfonds bekannt) investieren vorwiegend in variable oder festverzinsliche Anleihen (Schuldverschreibungen). Diese unterscheiden sich unter anderem darin wer sie begibt (Staats-, Organisations- oder Unternehmensanleihen), in welchem Land sie begeben wurden (Industrienationen oder Schwellenländer) und welches Rating sie haben (Anleihen hoher oder niedriger Bonität).
     
  3. Mischfonds (auch Gemischte Fonds genannt) veranlagen, wie der Name schon sagt, in eine Mischung aus Aktien und Anleihen. Das Fondsmanagement hat die Möglichkeit, die Aktien- bzw. Anleihenquote innerhalb definierter Bandbreiten der aktuellen Marktlage anzupassen.
     
  4. Geldmarktfonds veranlagen ausschließlich in Geldmarktanlagen wie Tages- und Termingelder oder Anleihen mit kurzer Restlaufzeit. 
     
  5. Dachfonds sind Investmentfonds, die ihr Anlagevermögen weiter in andere Arten von Investmentfonds investieren. So besteht zum Beispiel ein Aktien-Dachfonds aus verschiedenen Aktienfonds, dadurch erreichen Dachfonds eine relativ breite Risikostreuung. 
     
  6. Immobilienfonds investieren in Grundstücke, Gewerbe- und Wohnimmobilien. Die Erträge von Immobilienfonds setzen sich aus Mieteinnahmen und Einkünften aus dem Handel mit den Objekten im Fondsbesitz zusammen. 
     
  7. Sonstige Fonds: Zu den sonstigen Fonds zählen u.a. Absolute Return Fonds. Absolute Return Fonds streben unabhängig vom Trend der Anleihe- und Aktienmärkte ein absolutes Ertragsziel, wie z.B. einen bestimmten %-Satz, an.
Was sind Themenfonds?

Der Fokus eines Themenfonds liegt üblicherweise nicht auf einem bestimmten Wirtschaftssektor oder einer bestimmten Anlageregion. Stattdessen müssen die darin enthaltenen Werte vor allem dem speziellen Anlagethema des Fonds entsprechen. Thema kann beispielsweise ein zukunftsträchtiger Trend sein, wie etwa Alternative Energien, Biotechnologie, Digitalwirtschaft, oder ähnliches. 

Themenfonds investieren vorwiegend in Aktien.

Was ist eine ISIN, was ist eine WKN?

ISIN ist die Abkürzung für „International Security Identification Number“. Sie wird zu eindeutigen internationalen Identifikation von Wertpapieren verwendet und besteht aus einem zweistelligen Ländercode (zum Beispiel AT für Österreich), gefolgt von einer zehnstelligen alphanumerischen Kennung. 

Die Wertpapierkennnummer (WKN) ist ein Vorgänger der ISIN und besteht aus einer sechsstelligen Zahl. Die ISIN hat die WKN zwar mittlerweile weitgehend ersetzt, dennoch ist die WKN noch gelegentlich in Verwendung.

Was zeichnet nachhaltige Wertpapierprodukte im Angebot der Bank Austria aus?

Nachhaltigkeit bedeutet in der ursprünglichen Definition „längere Zeit anhaltende Wirkung“. Wer nachhaltig investiert, dem geht es um Fairness für alle Beteiligten, die Menschen, die Umwelt und die Gesellschaft. Nachhaltige Anlagen sollen also zur Sicherung einer lebenswerten Zukunft beitragen.  

Die nachhaltigen Wertpapierprodukte im Angebot der Bank Austria müssen mindestens eine der beiden folgenden Richtlinien sowie die Bank Austria Nachhaltigkeitskriterien erfüllen: 

  1.  ESG-Kriterien
    Die Abkürzung steht für Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (verantwortungsvolle Unternehmensführung). Damit ein Investment diesen Kriterien entspricht, muss ein messbarer, positiver Effekt in den genannten Bereichen erreicht werden.
     
  2. Green-Bond-Prinzipien
    Für sogenannte „Grüne Anleihen“ gelten besondere Richtlinien in Bezug auf Projektauswahl und Prozessvorgaben, sowie die Publikationspflichten. So wird sichergestellt, dass nur in Projekte investiert wird, die nachweislich positive Auswirkungen auf die Umwelt haben.

Die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (kurz: Disclosure-VO) verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater darüber hinaus dazu, schriftliche Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken zu veröffentlichen. Klicken Sie hier um zu erfahren, wie die UniCredit Bank Austria diesen Pflichten im Detail nachkommt. 

Was ist ein Basisinformationsblatt?

Das Basisinformationsblatt, kurz BIB, ist ein von der EU Verordnung 1286/2014 verbindlich vorgeschriebenes Dokument, das u.a. zu Investmentfonds (für Kleinanleger) abzufassen ist. 
Das BIB muss in verständlicher Form die wesentlichen Informationen über den Fonds darstellen. Es muss Anleger:innen vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden.
Form und Inhalt des BIB unterliegen strikten Vorgaben. Es darf nicht länger als drei Seiten sein. Die wichtigsten Informationen, die enthalten sein müssen: Anlageziele und Anlagestrategie, Risiko- und Renditeprofil, Kosten und Gebühren des Fonds.

Was beinhalten die Vorvertraglichen Informationen?

Dieses Dokument enthält die gesetzlichen Vorvertraglichen Informationen für nachhaltige Finanzprodukte im Sinne der Offenlegungsverordnung (EU) 2020/852. Dabei gibt es die Unterscheidung zwischen „Artikel 8 Finanzprodukte“, die ökologische und/oder soziale Merkmale bewerben und Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden, und „Artikel 9 Finanzprodukte“, die mit einer nachhaltigen Investition zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beitragen.

Rechtliche Informationen

Veranlagungen können mit erheblichen Verlusten verbunden sein und sind kostenpflichtig.
Diese Information dient Werbezwecken, stellt keine Anlageberatung- oder empfehlung dar und kann eine individuelle Anlageberatung nicht ersetzen.
Falls Sie eine Anlageberatung wünschen, vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem:Ihrer Berater:in der Bank Austria.

  • *Entgelt in Höhe des Ausgabeaufschlages des gewählten Fonds

Eigene Angestellte sind von der Aktion ausgeschlossen.