Steuerliche Auswirkungen verschiedener Anlageformen

In Österreich unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen der Kapitalertragsteuer (KESt). Diese Steuer wird bei inländischen Banken direkt von der Bank oder depotführenden Stelle einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Sie müssen sich also nicht selbst um die Zahlung kümmern – das Geld ist bereits versteuert. Dieses Prinzip nennt sich Endbesteuerung.


Die Steuersätze der KESt im Überblick:

  • 25 Prozent gelten für Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten. Legen Sie 10.000 Euro zu 2 Prozent Zinsen an, erhalten Sie 200 Euro Zinsen. Davon gehen 50 Euro an das Finanzamt; 150 Euro bleiben übrig.
  • 27,5 Prozent greifen bei allen anderen Kapitalerträgen: Dividenden aus Aktien, Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren, Erträge aus Fonds und Anleihen.

Die wichtigsten Anlageformen und ihre Besteuerung:

Sparbuch bzw. Sparkonten
Das Sparbuch bzw. Sparkonto bleibt der Klassiker unter den Geldanlagen. Mit 25 Prozent KESt auf Zinsen ist es steuerlich begünstigt gegenüber anderen Anlageformen. Allerdings liegen die aktuellen Zinsen oft unter der Inflation – nach Steuern und Kaufkraftverlust bleibt häufig wenig übrig.

Aktien
Aktien bieten zwei Ertragsquellen: Dividenden und Kursgewinne. Beide unterliegen 27,5 Prozent KESt. Kaufen Sie eine Aktie um 1.000 Euro und verkaufen sie um 1.500 Euro, zahlen Sie auf den Gewinn von 500 Euro genau 137,50 Euro Steuer. Ihr Nettogewinn beträgt 362,50 Euro.

Fonds
Fonds bündeln verschiedene Wertpapiere. Die Besteuerung erfolgt auf zwei Ebenen: Ausschüttungen werden sofort mit 27,5 Prozent besteuert, bei thesaurierenden Fonds (bei denen der Gewinn im Fond behalten wird) fallen jährlich Steuern auf die rechnerischen Erträge an – auch ohne Auszahlung. Diese Besteuerung von ausschüttungsgleichen Erträgen soll verhindern, dass Anleger Steuern unbegrenzt aufschieben.

Anleihen
Anleihen generieren Zinserträge und mögliche Kursgewinne. Beides unterliegt dem Steuersatz von 27,5 Prozent.

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Pensionsvorsorge
Produkte der betrieblichen und privaten Pensionsvorsorge bieten steuerliche Anreize. Bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge fördert der Staat mit einer jährlichen Prämie. Die Erträge bleiben während der Ansparphase steuerfrei. Erst bei Auszahlung greifen unter bestimmten Umständen Steuern – dann aber oft zu günstigeren Konditionen.
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Verlustausgleich
Verluste aus Wertpapiergeschäften können mit Gewinnen verrechnet werden. Verkaufen Sie eine Aktie mit 1.000 Euro Verlust und eine andere mit 1.500 Euro Gewinn, zahlen Sie nur auf die Differenz von 500 Euro Steuern. Die Bank führt diesen Ausgleich innerhalb eines Depots automatisch durch. Seit 2025 erleichtert das neue Steuerreporting von Banken und Brokern den Verlustausgleich, da alle Kapitalerträge und -verluste einheitlich dokumentiert werden.

Regelbesteuerungsoption
Verdienen Sie wenig, kann sich ein Antrag auf Regelbesteuerung lohnen. Liegt Ihr gesamtes Einkommen 2026 unter dem steuerfreien Basiseinkommen von 13.539 Euro (Selbstständige) bzw. 19.962,03 Euro (Arbeitnehmer:innen), können Sie sich die gezahlte KESt über die Steuererklärung zurückholen. Diese Option eignet sich besonders für Studierende, Pensionist:innen mit geringer Pension oder Personen in Karenz.

Steuererklärung und Anlagen: Worauf Sie achten sollten

Die gute Nachricht: Die meisten Kapitalerträge müssen nicht in der Steuererklärung angeben werden. Endbesteuerung – mit dem Abzug durch die Bank ist alles erledigt. Doch es gibt wichtige Ausnahmen:

  • Ausländische Kapitalerträge: Zinsen von ausländischen Banken, Dividenden aus dem Ausland oder Gewinne bei ausländischen Brokern werden nicht automatisch versteuert. Sie müssen diese Einkünfte in der Steuererklärung unter „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ angeben.
  • Regelbesteuerung beantragen: Wollen Sie die KESt zurückholen, müssen Sie das aktiv in der Steuererklärung beantragen. Der Antrag gilt dann für alle Kapitalerträge – nicht nur für einzelne Positionen.
  • Wichtige Unterlagen sammeln: Fordern Sie von Ihrer Bank das Steuerreporting an. Ab dem Jahr 2026 sind österreichische Kreditinstitute für das vorangegangene Jahr verpflichtet, auf Wunsch eine detaillierte Aufstellung aller Kapitalerträge und Verluste zu erstellen. Dieses Dokument erleichtert die Steuererklärung erheblich – besonders wenn Sie mehrere Depots führen oder den Verlustausgleich über verschiedene Banken hinweg beantragen wollen.
  • Fristen beachten: Die Steuererklärung muss bis 30. April des Folgejahres beim Finanzamt sein. Bei elektronischer Einreichung über FinanzOnline verlängert sich die Frist bis 30. Juni. Wer eine:n Steuerberater:in beauftragt, hat noch länger Zeit.

Fazit:

Langfristiges Investieren, der gezielte Einsatz steuerbegünstigter Produkte und ein konsequenter Verlustausgleich helfen, die Abgaben zu verringern. Bei ausländischen Erträgen und Kryptowährungen ist Eigeninitiative gefragt: Hier endet die automatische Steuerabfuhr (Endbesteuerung), und Sie müssen selbst aktiv werden. Eine saubere Dokumentation und das jährliche Steuerreporting Ihrer Bank bilden die Grundlage für eine korrekte Steuererklärung. Im Zweifel lohnt ein Gespräch mit einem:einer Steuerberaterin – denn bei größeren Vermögen übersteigt die Ersparnis durch Optimierung schnell die Beratungskosten.

Allgemeine rechtliche Informationen

Die vorliegenden Informationen stellen keine Anlageberatung oder Anlageempfehlung dar. Insbesondere sind sie kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Versicherungen und keine Aufforderung ein solches Angebot zu stellen. 

Sie dienen nur der Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse des:der Anleger:in bezogene Beratung nicht ersetzen. 

Ob ein bestimmtes Produkt für Sie geeignet ist, hängt von Ihren persönlichen Zielen, Ihrer Risikobereitschaft und dem Zeitraum ab, in dem Sie gedenken die Anlage zu halten. Reden Sie mit Ihrem:Ihrer Berater:in.

Bitte beachten Sie: Nicht für Kund:innen mit Wohnsitz im Ausland!

Für Fragen zu Ihrer individuellen Steuersituation empfehlen wir Ihnen, eine:n Steuerberater:in zurate zu ziehen. Die steuerliche Behandlung ist abhängig von Ihren persönlichen Verhältnissen und kann künftigen Änderungen unterworfen sein.

Irrtum und Satzfehler vorbehalten.

Stand: März 2026 

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