Allgemeine Informationen zur Besteuerung von US-Wertpapieren
Die US-Tax wurde 2001 in dieser Form geschaffen, um US-Personen identifizieren zu können, die im Ausland Wertpapierinvestments tätigen, und um den Missbrauch von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) für Steuerausländer zu unterbinden.
Die US-Tax ist
- die Quellensteuer (30%) auf US-Wertpapiere (Emittentenland USA) für Non-resident aliens und
- die Strafsteuer (Backup Withholding Tax 24%) auf alle Wertpapiere für nicht offengelegte US-Personen mit US-Bezug und
- 0% für vollständig dokumentierte/offengelegte US-Personen.
Allgemeine Informationen zum Doppelbesteuerungsabkommen
Ausländische Staaten haben in der Regel innerstaatliche Vorschriften, die eine Besteuerung von Dividendenerträgen vorsehen (vergleichbar mit der österreichischen KESt auf Dividenden). Diese Steuer wird normalerweise - wie auch in Österreich - von der ausländischen Kapitalgesellschaft direkt bei der Ausschüttung einbehalten (sog. "Abzug an der Quelle"). Die ausländische Aktiengesellschaft unterscheidet bei der Ausschüttung nicht zwischen in- und ausländischen Investoren. Im Ergebnis behält somit zunächst der Quellenstaat nach seinen Vorschriften Steuer ein und in weiterer Folge auch Österreich, d.h. es kommt "theoretisch" zur Doppelbesteuerung von Dividendenausschüttungen.
Aus diesem Grund gibt es zwischenstaatliche Abkommen, sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die Regelungen vorsehen, welche derartige Situationen vermeiden sollen. Eine Methode hierfür ist die sog. "Anrechnungsmethode". Diese besagt, dass dem Quellenstaat (Sitz der ausschüttenden Gesellschaft) nur ein prozentuell eingeschränktes Besteuerungsrecht zusteht (meistens sind das bei Dividenden 15 %); der Ansässigkeitsstaat (Wohnsitzstaat des Kunden) hat diesen Anteil, welcher im allgemeinen als Treaty Rate bezeichnet wird, "als bereits entrichtet" bei seiner Steuerfestsetzung anzurechnen.
Eine Liste der Länder, die mit den USA ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet haben, finden Sie unter den „Links“.
Links & Downloads:
Offizielle Website der US-Steuerbehörde
Formulare und Ausfüllhilfen
Website des IRS für das Elektronische Filing
Liste der DBA-Länder mit den USA (PDF)
W-9 (PDF)
US-CtR (PDF)
W-8BEN (PDF)
W-8BEN-E (PDF)
W-8IMY (PDF)
W-8EXP (PDF)
Witholding Statement (für Entitäten) (PDF)
Withholding Dokumente der Bank Austria:
W-8BEN-E (PDF)
W-8IMY (PDF)
(Wir weisen darauf hin, dass die elektronische Archivierung und Übermittlung als PDF-Dokument gemäß § 1.1441-1(e)(4)(iv)B) der U.S. Treasury Regulations seit Februar 2014 zulässig ist.)
Worum handelt es sich bei einem Qualified Intermediary (QI)?
Dividenden- und Zinszahlungen von US-amerikanischen Gesellschaften unterliegen den US-Tax-Bestimmungen. Banken mit einem QI1-Status (Qualified Intermediary mit voller Abzugs- und Reportingverpflichtung) erhalten von ihren Lagerstellen die Gutschrift für steuerpflichtige US-Wertpapiere ohne Steuerabzug.
Als QI1 übernimmt die UniCredit Bank Austria AG für Sie die volle Verantwortung für die korrekte Steuerabfuhr an die US-Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service).
Welchen Vorteil hat das für mich als Kunde der UniCredit Bank Austria AG?
Die DBA-konforme Entlastung an der Quelle erfolgt direkt durch uns. Das bedeutet, wir sind befugt, bei Vorlage der erforderlichen Dokumentation, direkt den begünstigten US-Steuersatz auf Basis der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen anzuwenden. Damit ersparen wir Ihnen den Rückforderungsprozess direkt bei der US-Steuerbehörde.
Die Inanspruchnahme von Begünstigungen aus Doppelbesteuerungsabkommen ist allerdings nur dann möglich, wenn das Land Ihrer steuerlichen Ansässigkeit ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA abgeschlossen hat.
Zudem können wir als QI eine anonyme Sammelmeldung nach Ertragsart und Steuersatz vornehmen, ohne sämtliche steuerpflichtige Kunden gegenüber der US-Steuerbehörde offen legen zu müssen.
Welche Formulare muss ich der Bank verpflichtend vorlegen, um unter QI vollständig dokumentiert zu sein?
Folgende Kundengruppen sind zur Abgabe eines Formulars verpflichtet, damit eine Identifizierung ihres Status vorgenommen und ein begünstigter Steuersatz gemäß eines DBA gewährleistet werden kann:
Kundengruppe | Formulare zur Offenlegung |
---|---|
US-Personen | W-9 sowie Entbindung vom Bankgeheimnis (CtR) |
Natürliche Personen, welche außerhalb der USA ansässig sind und bei welchen die steuerliche Ansässigkeit nicht anhand der Kundendaten eindeutig feststellbar ist | W-8BEN |
Personengesellschaften und transparente Stiftungen |
Für die Gesellschaft: Für die Gesellschafter: sowie Entbindung vom Bankgeheimnis (CtR) und Withholding Statement (eine Erklärung, wie die Erträge der Personengesellschaft den steuerpflichtigen Personen zuzurechnen sind) |
Andere juristische Personen (z.B. GesmbH, AG, nicht transparente Stiftungen usw.) |
W-8BEN-E |
Steuerfreie Empfänger (z.B. internationale Organisationen, Zentralbanken) | W-8EXP |
Unabhängig von den aufgezählten Dokumenten zur Identifikation des QI-Status, muss außerdem von natürlichen Personen eine Kopie ihrer Legitimation vorgelegt werden.
Was muss ich bei der Befüllung der Formulare beachten?
Als Privatkunde muss für die Inanspruchnahme der Vergünstigungen aus dem DBA ein W-8BEN mit DBA vorgelegt werden. Part II des Formulars muss hierfür befüllt werden. Die Abgabe des Formulars kann nur dann unterbleiben, wenn die steuerliche Ansässigkeit anhand der Kundendaten zweifelsfrei feststellbar ist.
Als Firmenkunde muss zur Inanspruchnahme der Vergünstigungen aus dem DBA der Bank ein W-8BEN-E mit DBA vorgelegt werden. Hierbei ist die Befüllung des Chapter 3 Status in Ziffer 4 sowie Part III notwendig.
Beide Formulare müssen alle 3 Jahre nach Ende des Jahres der Unterfertigung erneuert werden. Erfolgt dies nicht, erlöschen alle Vorteile aus der Inanspruchnahme des DBAs.
Der Steuersatz für nicht ordnungsgemäß dokumentierte Kunden bzw. Kunden mit einem Steuerdomizil ohne DBA mit den USA beträgt einheitlich 30% (auf Zinsen und Dividenden). Bei undokumentierten US-Personen wird ein Strafsteuersatz von 24 % US-Tax verrechnet.
Lexikon
Doppelbesteuerungsabkommen - Zwischenstaatliche Abkommen, zur Vermeidung eines doppelten Steuerabzugs
Internal Revenue Service (US-Steuerbehörde)
Hierbei handelt es sich um außerhalb der USA steuerlich ansässige Personen
Institution, die zum Steuereinbehalt vom IRS berechtigt wurde
Qualified Intermediary, der die volle Abzugs- und Reportingverpflichtung gegenüber dem IRS übernommen hat
Bei einer transparenten Stiftung besteht eine Weisungsbefugnis des Stifters.
Laufende Erträge werden dem Stifter bzw. den Begünstigten zugerechnet.
Bei einer intransparenten Stiftung besteht keine Weisungsbefugnis des Stifters und die laufenden Erträge werden direkt der Stiftung zugerechnet.
US-Person lebt ständig in den USA, erhält ständige Informationen (mehr als einmal im Jahr) in die USA oder hat einen Dauerauftrag zur Überweisung auf ein Konto in den USA
In den USA steuerpflichtige Person
Formular, welches zur Identifizierung des Anteils der einzelnen Endbegünstigten dient