Bis 28.2.2021 können Unternehmen für Neuinvestitionen in abnutzbares Anlagevermögen einen steuerfreien, nicht rückzahlbaren Zuschuss durch die aws Investitionsprämie nützen. Tipp: Wenn Sie in Ökologisierung, Digitalisierung oder Gesundheit investieren, verdoppelt sich die Förderhöhe von 7% auf 14%!
Wer kann die Investitionsprämie beantragen?
Unternehmen aller Branchen und Größen, vom Kleinstbetrieb bis zum Großunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bis zu 14% für Neuinvestitionen in Zukunftsthemen in Form von einem steuerfreien, nichtrückzahlbaren Zuschuss.
Die Untergrenze der förderbaren Investitionsvolumen beträgt EUR 5.000,- (ohne Ust.), die Obergrenze beträgt EUR 50. Mio (ohne Ust.) pro Antrag.
Für Neuinvestitionen im Zeitraum 1.8.2020 – 28.2.2022
Antragszeitraum:
1.9.2020 – 28.2.2021
Anmerkung: Zeiträume gelten auch für die 14 % Investitionsprämie.
Ökologisierung | Digitalisierung | Gesundheit |
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Für Investitionen in
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Für Investitionen in
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Für Investitionen in
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Was sind die Voraussetzungen?
Gefördert werden materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen, die zwischen dem 01.09.2020 und 28.02.2021 bei der aws beantragt werden und spätestens bis zum 28.02.2022 umgesetzt werden.
Es muss mit der Investition vor dem 01.03.2021 begonnen worden sein, wobei als Beginn die folgenden Maßnahmen gelten: Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen.
Kann die Investitionsprämie der aws mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Ja, die aws Investitionsprämie kann zusätzlich zu anderen Förderungen erhalten werden.
Welche Förderungen für Ihr Investitionsvorhaben in Frage kommen, und wie diese optimal zu einem nachhaltigen Finanzierungspaket kombiniert werden können, präsentieren wir Ihnen gerne.