Wie verfasse ich ein Testament, das dann auch gültig ist? Was muss ich beim Vererben bedenken? Worauf ist bei Schenkungen zu achten?
Das Testament
Wer sein Vermögen vererben will und nicht möchte, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt, braucht eine letztwillige Verfügung. Damit diese rechtlich gültig ist, müssen gewisse Formvorschriften eingehalten werden.

Die Schenkung
Oft wird behauptet, Schenkungen zu Lebzeiten seien grundsätzlich einfacher und günstiger als Vererben. Bei Schenkungen sind jedoch zahlreiche Details zu beachten, beispielsweise die Grunderwerbsteuer bei Liegenschaften.

Gesetzliche Erbfolge
In Österreich gibt es keinen Zwang, ein Testament zu erstellen (Testierfreiheit). Sollte jemand versterben und keine letztwillige Verfügung errichtet haben, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

EU-Erbrechtsverordnung
Die EU-Erbrechtsverordnung regelt Fälle mit Auslandsbezug, wie zum Beispiel diesen: Ein Österreicher lebt in Italien und verstirbt auch dort, hinterlässt aber in ganz Europa Vermögen. Die EU-Erbrechtsverordnung bestimmt, welches Erbrecht bei internationalen Erbfällen anzuwenden ist.

Die Vorsorgevollmacht
Was geschieht, wenn Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln? Dafür gibt es die Vorsorgevollmacht, mit der sie schon jetzt eine Person Ihres Vertrauens bestimmen können, die sich im Fall der Fälle um Ihre Vermögenswerte und Angelegenheiten kümmern soll. Damit können Sie die Person selbst bestimmen und beugen einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung vor. Wichtig: Die Vorsorgevollmacht muss unbedingt die entsprechenden Formvorschriften erfüllen (zwingend).

Sie haben konkrete Fragen zu Ihrer individuellen rechtlichen Situation oder möchten Details rund um Ihre persönliche Vermögensweitergabe klären? Bitte nehmen Sie in diesem Fall unbedingt kompetente Beratung durch eine Notarin bzw. einen Notar oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt in Anspruch.