Sparbuchidentifikation bis 3.11. auch von 15.00 bis 17.30 Uhr möglich
Sparbuchidentifikation bis 3.11. auch von 15.00 bis 17.30 Uhr möglich
Um unseren Kunden die Möglichkeit zu bieten, ihre Sparbücher zeitgerecht zu identifizieren,
bietet die Bank Austria ab morgen in ihren Wiener Zweigstellen und an ausgewählten Standorten in Niederösterreich werktags zwischen 15 und 17.30 Uhr zusätzliche Gelegenheit speziell zur Identifizierung von Sparbüchern. Diese Aktion läuft bis einschließlich 3. November und ist ein besonderer Service für unsere Kunden.
Die Regelung gilt neben Wien für folgende Standorte der Bank Austria in Niederösterreich:Gänserndorf, Deutsch Wagram, Straßhof, Groß-Enzersdorf, Maria Enzersdorf, Mödling, Perchtoldsdorf, Purkersdorf, Wiener Neudorf, Brunn am Gebirge, Vösendorf, Schwechat, Shopping City Süd.
Für die Legitimation ist der Vorweis eines amtlichen Lichtbildausweises notwendig.
Ergänzende Informationen zur Abschaffung der Anonymität bei Sparbüchern:
Ab 1. November wird es zwei Arten von identifizierten Sparbüchern geben:
Das Losungswortsparbuch mit einem Betrag von unter ATS 200.000,-. Die Bezeichnung des Sparbuchs darf nicht auf einen Namen lauten. Hier muss ein Losungswort vereinbart werden.
Die Identifikation mit einem amtlichen Lichtbildausweis ist nur einmal erforderlich; danach genügt bei Behebungen die Vorlage des Sparbuchs und die Nennung des Losungswortes. Nach der Identifikation können Einzahlungen wie bisher erfolgen. In Folge kann jede Person, die das Sparbuch vorlegt und das Losungswort weiß, wie bisher über das Guthaben verfügen.
Das Namens-Sparbuch: Liegen auf einem Sparbuch ATS 200.000,- oder mehr so muss es künftig als Namens-Sparbuch geführt werden. Für Beträge darunter ist das auch auf Kunden-Wunsch möglich. Das Sparbuch lautet auf den Namen eines oder mehrerer Inhaber. Die Identifikation ist durch den Eindruck des Vor-, Nachnamens und des Geburtsdatums des Inhabers ersichtlich. Damit kann nur der Inhaber über das Sparbuch verfügen. Zur Sicherheit sollte auch noch ein Losungswort vereinbart werden.
Bei Behebung ist dann die Buchvorlage und die Identifikation mittels Unterschrift erforderlich.
Bei einem vereinbarten Losungswort natürlich auch die Nennung des Losungswortes.
Weitere Fristen: Übergangsfrist von 1. November 2000 bis 30. Juni 2002
Behebungen von anonymen Sparbüchern bleiben auch nach dem 1. November 2000 bis zum 30. Juni 2002 unabhängig vom Betrag ohne Identifizierung möglich. Alle anderen Transaktionen - Eingänge wie Bareinzahlungen, Überweisungen oder die Durchführung von Daueraufträgen sind auf anonyme Sparbücher nicht mehr möglich. Sollte das Sparbuch noch anonym sein, wird die Einzahlung abgelehnt bzw. der überwiesene Betrag auf das Herkunftskonto rückgebucht.
Ausnahme: Gutschriften von anonymen Wertpapier-Depots auf anonyme Sparbücher
Rückfragen: Bank Austria Public Relations
Karl Mauk, Tel.: 01/711 91 DW 51373
E-Mail: karl.mauk@bankaustria.com