22.09.2014

Neuer Stufenzins-Pfandbrief der Bank Austria mit garantiert steigenden Zinsen

Die Bank Austria bietet für sicherheitsorientierte Anleger seit 22. September 2014 einen neuen 9-jährigen Pfandbrief für Privat- und Firmenkunden an. Mit dem Stufenzins-Pfandbrief sind die Zinsen für die gesamte Laufzeit fixiert und werden jährlich zu einem fixen Termin ausbezahlt. Am Ende der Laufzeit wird der Nennwert des Stufenzins-Pfandbriefes zu 100 % rückbezahlt. Wird der Stufenzins-Pfandbrief über die gesamte Laufzeit gehalten, bringt er eine durchschnittliche Verzinsung von 1,06 Prozent p.a.1) bezogen auf den Nennwert von 100 %. Der Pfandbrief hat eine Stückelung von 100 Euro. Die Mindestveranlagung beträgt 3.000 Euro.

Sollte die Anlegerin bzw. der Anleger das Kapital jedoch vorzeitig benötigen, kann der Stufenzins-Pfandbrief zum jeweils gültigen Marktpreis verkauft werden. Zu beachten ist jedoch, dass der Stufenzins-Pfandbrief während der Laufzeit Kursschwankungen unterliegt und bei einem vorzeitigen Verkauf besteht die Möglichkeit, dass der Anleger bzw. die Anlegerin auch nach kurzer Behaltedauer weniger als das veranlagte Kapital erhält.

Stufenzins-Pfandbriefe sind mündelsichere Wertpapiere, die durch ein Sondervermögen, bestehend aus Bank Austria HypothekarDarlehen, Bargeld, Bankguthaben und ausgewählten Anleihen, besichert sind. Dieser sogenannte Deckungsstock wird von einer Treuhänderin bzw. einem Treuhänder überwacht. Zusätzlich haftet die UniCredit Bank Austria AG mit ihrem gesamten Bankvermögen für die Rückzahlung des Stufenzins-Pfandbriefes.

Rückfragen:
Bank Austria Pressestelle Österreich
Matthias Raftl, Tel. +43 (0) 50505 - 52809
E-Mail: matthias.raftl@unicreditgroup.at

Die Emission im Detail:

Stufenzins-Pfandbrief der Reihe 134/2014-2023 der UniCredit Bank Austria AG

ISIN: AT000B049523
Verkauf: ab 22. September 2014
Stückelung: EUR 100 (Mindestvolumen EUR 3.000)
Laufzeit: 9 Jahre, 22.9.2014 bis 21.9.2023
Verzinsung1): Bei Einhaltung der Laufzeit durchschnittlich 1,06 % p. a.
1. Jahr: 0,50 % p.a.
2. Jahr: 0,50 % p.a.
3. Jahr: 0,75 % p.a.
4. Jahr: 0,75 % p.a.
5. Jahr: 1,00 % p.a.
6. Jahr: 1,00 % p.a.
7. Jahr: 1,50 % p.a.
8. Jahr: 1,50 % p.a.
9. Jahr: 2,00 % p.a.

Zinsauszahlung: 22.9. eines jeden Jahres, erstmals am 22.9.2015
Rückzahlung: 22.9.2023 zum Nennwert
Kündigung: seitens der UniCredit Bank Austria AG und der Gläubiger ausgeschlossen
Börsennotierung: wird im Amtlichen Handel der Wiener Börse beantragt
Art der Emission: Bei diesem Wertpapier handelt es sich um eine Daueremission, die von der Prospektpflicht gemäß § 3 (1) Ziff. 3 KMG ausgenommen ist

1) Bezogen auf den Nominalwert von 100 %. Steuern: Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen im Privatvermögen und bestimmten beschränkt steuerpflichtigen inländische Körperschaften werden 25 % KESt vom Ertrag (endbesteuert) seitens der Bank einbehalten. Darüberhinaus fallen 25 % KESt auf realisierte Wertsteigerungen an. Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften unterliegen der Zinsertrag und die Veräußerungsgewinne der 25%igen Körperschaftsteuer.

Bei in Österreich beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen aus Nicht-EU-Staaten werden ab 1.1.2015 auf Zinsen 25 % KESt seitens der Bank einbehalten. Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen der Anlegerin bzw. des Anlegers abhängt und die Angaben auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht werden, die künftigen Änderungen unterworfen sein kann.

Disclaimer:

Die vorliegenden Informationen stellen keine Anlageberatung oder Anlageempfehlung dar. Insbesondere sind sie kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Stufenzins-Pfandbriefen. Sie dienen nur der Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse der Anlegerin bzw. des Anlegers bezogene Beratung nicht ersetzen. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Weitere Informationen zum Stufenzins-Pfandbrief der Reihe 134/2014-2023 der UniCredit Bank Austria erhalten Sie von Ihrer persönlichen Betreuerin bzw. Ihrem persönlichen Betreuer. Diese Information stellt keinen Prospekt im Sinne des Kapitalmarktgesetzes (KMG) § 3 (1) Ziff. 3 dar.