09.11.2004

BA-CA Vorstand fordert zu konstruktiven Verhandlungen auf

  • Dienstrecht Neu ist ein wesentlicher Beitrag, um die Zukunft der Bank und die Arbeitsplätze in Österreich abzusichern
  • Weichen für die Zukunft sollten jetzt gemeinsam gestellt werden

Das Management der Bank Austria Creditanstalt (BA-CA) ruft die Vorsitzende des  Zentralbetriebsrates, Hedwig Fuhrmann, nach der heutigen Betriebsversammlung auf, rasch konstruktive Verhandlungen aufzunehmen. Das Ziel der Verhandlungen ist es, gemeinsam ein einheitliches und modernes Dienstrecht für die Mitarbeiter der BA-CA zu schaffen. Basis dieses „Dienstsrecht Neu“ ist der Bankenkollektivvertrag (Banken-KV). Es bestehen aber Gestaltungsspielräume jenseits der Regelungen des Banken-KV.  „Es liegt nun am Betriebsrat, diese Gestaltungsspielräume zu nützen. Wir müssen unser altes Dienstrecht mit seinen zum Teil völlig anachronistischen Regelungen reformieren. Wenn wir das nicht tun, dann kommt die BA-CA in den kommenden Jahren in große wirtschaftliche Schwierigkeiten“, so BA-CA Vorstandsvorsitzender Erich Hampel. „Es geht um viel: Wir wollen die Zukunft unserer Bank sichern. Wir wollen Arbeitsplätze langfristig sichern und ab dem Jahr 2006 bis zu 500 neue Mitarbeiter jährlich aufnehmen und weiter wachsen. Wir wollen hierzu bis Ende des Jahres das Dienstrecht Neu fertigstellen, um mit dieser neuen Grundlage in das Jahr 2005 zu starten.“ 

Die BA-CA ist mit Wirkung vom 12. Oktober 2004 aus dem Sparkassenverband ausgetreten und in den Bankenverband eingetreten. Der Wechsel ermöglicht es, das veraltete Dienstrecht der BA-CA in Anlehnung an die Bestimmungen des Banken-KV neu zu regeln. Der Wechsel in den Banken-KV ist rechtlich einwandfrei abgesichert: 

Moderates Paket für ein modernes Dienstrecht
Das Management hat ein ausgewogenes Paket erstellt, in dem die Eckpfeiler für das Dienstrecht Neu zusammengefasst sind. Hier sind wichtige Anliegen der Mitarbeiter berücksichtigt. Gemeinsam mit dem Betriebsrat sollen nun weitere wichtige Punkte abgearbeitet werden:

1.) Die  BA-CA weist deutlich höhere Personalkosten auf als der Durchschnitt der Branche. Die Aufwendungen je Mitarbeiter liegen beispielsweise um rund 50 Prozent über jenen der gewerkschaftseigenen Bank, der BAWAG.

Zugleich sind die Gehälter – bedingt durch den starren Automatismus des alten Gehaltsschemas –  jährlich um rund vier Prozent gestiegen: und damit deutlich höher als bei den übrigen heimischen Banken. Somit ist die Schere zwischen den BA-CA Gehältern und jenen der übrigen Branche in den vergangenen Jahren stetig weiter auseinandergegangen.

Ziel der Dienstrechtsreform ist es, diesen Effekt  zu verhindern: Der Vorstand garantiert die bestehenden Gehälter. Es gibt keine Gehaltskürzungen. Automatische Gehaltssteigerungen gibt es in Zukunft nur mehr im Ausmaß der Inflation. Selbstverständlich wird es aber auch weiterhin individuelle, leistungsorientierte Gehaltserhöhungen geben. Darüber hinaus baut die BA-CA die leistungsbezogene Entgeltsysteme aus – so wird sie den Leistungsbonus von 19 Millionen Euro (2003) für das Jahr 2004 auf über 30 Millionen Euro erhöhen, falls das Budget erreicht wird. Das heißt: Die Mitarbeiter partizipieren am Erfolg der Bank. Die Bank zahlt dann einen hohen Leistungsbonus, wenn sie es sich leisten kann, also vorher das Geld für diese Zahlungen verdient hat.

2.) Für definitiv gestellte Mitarbeiter ändert sich nichts. Sie bleiben definitiv. Es werden allerdings – so wie in der gesamten heimischen Wirtschaft – keine weiteren Mitarbeiter definitiv gestellt.

3.) Auch bei der Arbeitszeit sehen die Maßnahmen des BA-CA Vorstandes eine Normalisierung der Situation vor: Die Arbeitszeit wird durch den Wechsel in den
Banken-KV von derzeit 37 Wochenstunden auf 38,5 Stunden angehoben. Mit 37 Stunden hat die BA-CA  die niedrigste wöchentliche Arbeitszeit aller österreichischen Banken. Hier hat der Betriebsrat in der vergangenen Woche einen Gegenvorschlag von
38 Stunden gemacht.

4.) Es gilt ein Dienstrecht für alle Mitarbeiter. Auslagerungsprojekte wie „Marktfolge“ und „Zahlungsverkehr“ werden über das Delegierungsmodell abgewickelt. Mitarbeiter und
Ex-Lehrlinge, die kürzlich in der BA-CA Financial Service angestellt worden sind, werden in die BA-CA übernommen.

Noch viele Punkte zu verhandeln
BA-CA Vorstandsvorsitzender Hampel. „Die Mitarbeiter erwarten sich von uns – Management und Betriebsrat – dass wir nun zügig die offenen Punkte abarbeiten. Für das neue Dienstrecht auf Basis des Banken-KV gibt es noch viele Details zu verhandeln. Ich hoffe, dass dies in einem sachlichen, konstruktiven und damit ergebnisorientierten Ton möglich ist.“


Rückfragen: Bank Austria Creditanstalt Pressestelle
Martin Hehemann, Tel. +43 (0)5 05 05 DW 57007;
E-Mail: martin.hehemann@ba-ca.com