Jetzt brauche ich mehr als eine Bank – einen Partner.
#gemeinsamstark
Wir unterstützen Sie, vom EPU bis zum Großunternehmen, als verlässlicher Partner mit unserem gesamten Finanz-Know-how und zielgerichteten Maßnahmen.
Gemeinsam erarbeiten wir ein auf die individuelle Situation abgestimmtes Paket, das Ihnen einen raschen Neustart ermöglicht - unter bestmöglicher Nutzung der von der Regierung zur Verfügung gestellten Unterstützungsangebote, Programme und Fördermöglichkeiten. Wir bieten Unternehmen im Rahmen eines Gesamtpakets bei Liquiditätsengpässen Stundungen oder Überbrückungskredite. Denn Ihre Zukunft ist uns wichtig!
Wenn wir Ihre Hausbank sind, können wir im Rahmen des Maßnahmenpakets gegen die Auswirkungen der COVID-19 Krise die Zwischenfinanzierung der Kurzarbeit in Ihrem Unternehmen übernehmen. Dies erfolgt in Form eines Betriebsmittelkredits.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Die UniCredit Bank Austria ist ein stabiler und verlässlicher Partner der heimischen Unternehmen. Wir werden gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden diese schwierige Zeit bewältigen und den betroffenen Unternehmen helfend zur Seite stehen. Wir werden die Unternehmen mit substanziellen Maßnahmen dabei unterstützen, dass sie sich so rasch wie möglich von der derzeit schwierigen Situation erholen können. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie bitte mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater. Sollten Sie darüber hinaus ein Anliegen haben, können Sie auch gerne mir schreiben: robert.zadrazil_gemeinsamstark@unicreditgroup.at. Gemeinsam werden wir diese schwierigen Zeiten meistern!
Unterscheidung der von der Regierung zur Verfügung gestellten Unterstützungsmaßnahmen nach der Unternehmensgröße:
Stand: 3.2.2021
KLEIN- UND MITTELBETRIEBE |
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Andere Unterstützungsmaßnahmen: | |
Regionale Förderungen | |
Covid-19 Kurzarbeit | |
Beantragung steuerlicher Erleichterungen | |
Stundung oder Ratenzahlung Ihrer SVS-Beiträge |
GROSSUNTERNEHMEN |
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OeKB COFAG Überbrückungsfinanzierung | |
Andere Unterstützungsmaßnahmen: | |
Covid-19 Kurzarbeit | |
Beantragung steuerlicher Erleichterungen |
aws Covid 19 Überbrückungsgarantien
Zielgruppe:
- KMU (gewerblich und industriell)
- Freie Berufe
- Neue Selbständige
- Landwirtschaftsbetriebe
100% Garantie
bis 500.000 Euro
- Tilgungsfrei bis 1.7.2021 (erste Tilgung frühestens per 31.12.2021)
- 5 Jahre Laufzeit
- Kein Garantieentgelt
- Zinssatzobergrenze: Jahr 1-2: 0,00 % p.a. fix, Jahr 3-5: 3-Monats-Euribor + 75 Basispunkte
- Das Unternehmen - mit Ausnahme der kleinen und der Kleinstunternehmen gemäß EU-Beihilfenrecht - darf darf nicht den UiS-Kriterien der EU (Unternehmen in Schwierigkeiten) entsprechen.
90% Garantie
bis 27,7 Mio. Euro
- Garantieentgelt: abhängig von der Laufzeit, gemäß EU-Vorgaben 0,25 % p.a. für das erste Kalenderjahr, 0,5 % p.a. im 2. und 3. Jahr, 1 % p.a. ab dem 4. Jahr
- Kredithöchstbetrag: die doppelten Lohnkosten von 2019 oder dem letzten vorliegenden WJ oder 25% des Gesamtumsatzes des geförderten Unternehmens 2019 oder in angemessenen Fällen höher - gem. Liquiditätsplanung
- 5 Jahre Laufzeit
- Zinssatzobergrenze von 1 % p.a. fix
- Das Unternehmen - mit Ausnahme der kleinen und der Kleinstunternehmen gemäß EU-Beihilfenrecht bei Beantragung einer Garantie nach dem KMU-Gesetz (gesamter Bedarf an Überbrückungsfinanzierungen unter 1,5 Mio. Euro) - darf nicht den UiS-Kriterien der EU (Unternehmen in Schwierigkeiten) entsprechen
80% Garantie
bis 1,5 Mio. Euro
- 5 Jahre Laufzeit
- Zinssatzobergrenze: keine
- Kein Garantieentgelt
- Voraussetzung: ein entsprechender De Minimis-Rahmen beim Unternehmen/Unternehmensgruppe muss noch verfügbar sein
100%-Garantie bis 500.000 Euro
- 5 Jahre Laufzeit
- Kein Garantieentgelt
- Zinssatzobergrenze: Jahr 1-2: 0,00 % p.a. fix, Jahr 3-5: 3-Monats-Euribor + 75 Basispunkte
- Das Unternehmen - mit Ausnahme der kleinen und der Kleinstunternehmen gemäß EU-Beihilfenrecht - darf nicht den UiS-Kriterien der EU (Unternehmen in Schwierigkeiten) entsprechen
90%-Garantie bis 4,4 Mio. Euro
- 5 Jahre Laufzeit
- Garantieentgelt: abhängig von der Laufzeit, gemäß EU-Vorgaben 0,25 % p.a. für das erste Kalenderjahr, 0,5 % p.a. im 2. und 3. Jahr, 1 % p.a. ab dem 4. Jahr
- Kredithöchstbetrag: die doppelten Lohnkosten von 2019 oder dem letzten vorliegenden WJ oder 25% des Gesamtumsatzes des geförderten Unternehmens 2019 oder in angemessenen Fällen höher - gem. Liquiditätsplanung
- Zinssatzobergrenze max. 1 % p.a. fix
- Das Unternehmen - mit Ausnahme der kleinen und der Kleinstunternehmen gemäß EU-Beihilfenrecht - darf nicht den UiS-Kriterien der EU (Unternehmen in Schwierigkeiten) entsprechen
80% Garantie bis zu 500.000 Euro
- 3 Jahre Laufzeit
- Zinssatzobergrenze: keine
80% Garantie bis zu 1,5 Mio. Euro
- 5 Jahre Laufzeit
- Zinssatzobergrenze: keine
ÖHT Coronavirus Maßnahmenpaket für den Tourismus
BMLRT Maßnahmenpaket für den Tourismus
Zur Website der ÖHT
OeKB Covid-19 Sonder KRR (Kontrollbank-Refinanzierungsrahmen)
Österr. Unternehmen mit Exportumsätzen (KMU und Großunternehmen) mit einer österr. Wertschöpfung von 25 % erforderlich - i.d.R. nicht für Händler und Transiteure
- Finanzierungslinie:
10% des Exportumsatzes für Großunternehmen
15 % des Exportumsatzes für KMU - Obergrenze pro Unternehmensgruppe 60 Mio. Euro
- Bundesobligo zwischen 50% - 70%
- KRR ist zwei Jahre befristet
- WB Entgelt:
0,6 % p.a. für Bundesobligo
0,3 % p.a. für den Mithaftungsteil der Bank
FAQs Sonder KRR der OeKB
Zur Website der OeKB
aws 100% Garantie bis 500.000 Euro
- 5 Jahre Laufzeit
- Kein Garantieentgelt
- Zinssatzobergrenze: Jahr 1-2: 0,00 % p.a. fix, Jahr 3-5: 3-Monats-Euribor + 75 Basispunkte
- Das Unternehmen darf nicht den UiS-Kriterien der EU (Unternehmen in Schwierigkeiten) entsprechen.
OeKB 90% Garantie bis 120 Mio. Euro
- 5 Jahre Laufzeit
- Garantieentgelt: abhängig von der Laufzeit, gemäß EU-Vorgaben 0,5 % p.a. für das erste Jahr bis 31.12.2020, 1 % p.a. im 2. und 3. Jahr, 2 % p.a. ab dem 4. Jahr
- Kredithöchstbetrag: doppelte Lohnsumme WJ 2019 oder 25% des Gesamtumsatzes des geförderten Unternehmens 2019
Für die Beurteilung wird der jeweils höhere Betrag herangezogen - Zinssatzobergrenze max. 1 % p.a. fix
- Das Unternehmen darf nicht den UiS-Kriterien der EU (Unternehmen in Schwierigkeiten) entsprechen.
"Unternehmen in Schwierigkeiten" laut EU-Definition wenn mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:
Unternehmen mit Reorganisationsbedarf nach Unternehmensreorganisationsgesetz (URG)
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